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Pyroknallpatrone / Vogelschreck

Pyroknallpatrone   / Vogelschreck
Diese Seite beinhaltet kein Angebot, sondern soll der Information zum Thema Pyro- Knallpatronen dienen.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Artikelnummer: 1190901
Artikelname: Pyroknallpatrone / Vogelschreck
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Nur gegen Erwerbsberechtigung
Vogelschreck ist in Deutschland pyrotechnische Munition der Klasse 
BAM - PMII.
Diese pyrotechnische Munition mit einem Durchmesser von ca. 15mm wird mit Hilfe von Platzpatronen aus Signal- und Schreckschusswaffen mit einem entsprechenden Aufsatz verschossen.

Pyro- Knallpatronen, genannt Vogelschreck 
 (Bird Banger) sind erwerbsscheinpflichtig. Der Kleine Waffenschein, eine WBK oder selbst ein Jagdschein sind dafür keine gültigen Erwerbsberechtigungen. Es muss ein Munitionserwerbsschein vorgelegt werden, welcher entweder auf Munition aller Art oder Pyro- Knallpatronen ausgestellt ist.
 Solche Munitionserwerbsscheine erhalten üblicher Weise Plantagenbesitzer oder Landwirte zur Schädlingsbekämpfung. Die dafür zustände Behörde ist im Regelfall das Landratsamt.
         
An Leute ohne dafür gültigen Munitionserwerbsschein dürfen die nicht verkauft werden.




FAQ Antworten auf häufige Fragen

Ich habe einen gültigen Jagdschein und möchte bei Ihnen Vogelschreck kaufen. Können sie mir welche verkaufen?
Das darf ich nicht, weil ein Jagdschein dafür keine gültige Erwerbsberechtigung ist. Es muss ein Munitionserwerbsschein vorgelegt werden.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.50 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht geeignet?

a) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er abhängig von berauschenden Mitteln ist.

b) Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.

c) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird.


K1 2.12 Was ist zu tun, wenn Erlaubnisurkunden abhanden kommen?

a) Das Abhandenkommen ist unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

b) Eine Ersatzausfertigung ist zu beantragen.

c) Solange das Dokument nicht genutzt wird ist nichts weiter zu veranlassen.


K1 2.145 Wenn ein Mitglied, das als Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, aus dem Schießsportverein austritt, muss der Verein ...

a) den Austritt unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

b) die Waffen des Mitgliedes in Verwahrung nehmen.

c) nichts tun.


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