Nur gegen Erwerbsberechtigung
Vogelschreck ist in Deutschland pyrotechnische Munition der Klasse
BAM - PMII.
Diese pyrotechnische Munition mit einem Durchmesser von ca. 15mm wird mit Hilfe von Platzpatronen aus Signal- und Schreckschusswaffen mit einem entsprechenden Aufsatz verschossen.
Pyro- Knallpatronen, genannt Vogelschreck
(Bird Banger) sind erwerbsscheinpflichtig. Der Kleine Waffenschein, eine WBK oder selbst ein Jagdschein sind dafür keine gültigen Erwerbsberechtigungen. Es muss ein Munitionserwerbsschein vorgelegt werden, welcher entweder auf Munition aller Art oder Pyro- Knallpatronen ausgestellt ist.
Solche Munitionserwerbsscheine erhalten üblicher Weise Plantagenbesitzer oder Landwirte zur Schädlingsbekämpfung. Die dafür zustände Behörde ist im Regelfall das Landratsamt.
An Leute ohne dafür gültigen Munitionserwerbsschein dürfen die nicht verkauft werden.