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Pfefferpatronen, Walther, 9mm R Knall für Revolver

Pfefferpatronen, Walther, 9mm R Knall für Revolver
Pfefferpatronen, Walther, 9mm R Knall für Revolver
Den Verkauf von Pyrotechnik werden wir einstellen und Reste bis 23.12. nach vorheriger Bestellung und Bezahlung per Vorkasse an Abholer abgeben.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Artikelnummer: 1203813
Artikelname: Pfefferpatronen, Walther, 9mm R Knall für Revolver
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Pfefferpatronen, Walther, 9mm R Knall für Revolver

10er Pack

Hinweis:

Bei der Munitionsbezeichnung ist hier das "R" wichtig und steht für den Rand an der Revolverpatrone.


Solche Munition gilt als Gefahrgut und solche Artikel kann ich leider nicht versenden.

Wenn Abholung in Betracht kommt, können Sie gerne in meinem Versandhandel  bestellen und Ware dort ggf. nach Terminvereinbarung abholen. Im Webshop auf der Bestellseite kann man dafür die Option Abholung auswählen.

Sicherheitshinweise

  • Vor dem Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Vor dem Gebrauch alle Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  • Vor Hintze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Explosionsgefahr bei Brand.

Die Stoffe können, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, mit Wärmeentwicklung und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren. Sie explodieren leicht und verpuffen schnell. Achtung Explosionsgefahr!









Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.31 Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst?

a) Patronenmunition

b) hülsenlose Munition

c) pyrotechnische Munition


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K9 114 Wie kann man angefallene Versagermunition vom Schießstand entsorgen?

a) Wenigstens 14 Tage in Wasser unbrauchbar machen und dann in den Hausmüll geben.

b) Munition kann durch einlegen im Ölbad unbrauchbar gemacht werden und dann als Sondermüll bei entsprechenden Annahmestellen abgegeben werden.

c) Ein Schützenkamerad mit gültiger Erlaubnis nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz, darf diese Munition delaborieren und das enthaltene Pulver fachgerecht vernichten.


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