Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Tasche für Pistolenkarabiner, Länge ca. 66 cm

Tasche für Pistolenkarabiner, Länge ca. 66 cm
cfür Pistolenkarabiner, Länge 62,5 cm

cfür Pistolenkarabiner, Länge 62,5 cm
Tasche für Pistolenkarabiner, Länge 62,5 cm
Tasche für Pistolenkarabiner, Länge 62,5 cm
Anwendungsbeispiel der Tasche für Luftpistole Diana mit Schalldämpfer

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1340100
Artikelname: Tasche für Pistolenkarabiner, Länge ca. 66 cm
Preis: 42,90 € inkl. 19% MwSt.
Artikel in Warenkorb hinzufügen


Tasche für Pistolenkarabiner 

oder Kurzwaffen mit Schalldämpfer

, Länge ca. 66 cm

Diese Tasche der Marke UTG ist optimal für Kurzwaffen mit aufgesetztem Schalldämpfer und Optik oder für Pistolen oder Revolver mit Anschlagschaft. 

Bei gleichzeitiger Verwendung von einem Anschlagschaft und einem Schalldämpfer wird diese Tasche zu kurz sein. Da bemühe ich mich um die Beschaffung längerer Modelle.


Länge ca. 66cm

Höhe ca. 32cm
Farbe: schwarz

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.12 Wie unterscheidet das Waffengesetz Langwaffen und Kurzwaffen?

a) Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.

b) Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.

c) Kurzwaffen haben maximal eine Länge von 20 cm.


K1 1.15 Bei welchen der aufgeführten Beispiele handelt es sich um „verbotene Waffen“?

a) Schusswaffen mit Schalldämpfer

b) Schusswaffen, die Reihenfeuer (Dauerfeuer) schießen.

c) Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten.

d) Vorderschaftrepetierflinten deren Gesamtlänge in der kürzesten Verwendungsform weniger als 95 cm beträgt.


K1 1.16 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?

a) Schalldämpfer

b) Distanz-Elektroimpulsgeräte

c) für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer

d) Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen

e) Teleskopschlagstöcke

f) Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen


Bewertungen

René P. am 22.09.2022
Bewertung: (sehr gut)
gute Verarbeitung, Artikel wie beschrieben und schnelle Lieferung
War diese Bewertung hilfreich für Sie?   ja (13)




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK