Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

3er Scheibenauflage zum Bogenschießen

3er Scheibenauflage zum  Bogenschießen
3er Scheibenauflage zum Bogenschießen

3er Scheibenauflage zum  Bogenschießen
3er Scheibenauflage zum  Bogenschießen
Diese Scheibenauflage ist leider nicht mehr lieferbar. Ich hätte alternativ eine andere Auflage mit den gleichen Scheibenspiegeln in Reihe

Artikelnummer: 1690209
Artikelname: 3er Scheibenauflage zum Bogenschießen
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Die 3er Scheibenauflage besteht aus festem Papier welches mit Fäden durchwirkt ist. So können auf solche Scheiben ca. 1000 Schuss abgegeben werden, ohne das die Scheibe zerfeddert.

Scheibengröße ca. 42cm x 42cm
Größe der Spiegel je ca. 20cm

Für die Befestigung wären spezielle
Scheibennägel
sinnvoll. Die sind aus Plastik um die Pfeile bei einem Treffer nicht zu beschädigen.
               



Auch ein Pfeilfangnetz ist sehr nützlich.  Selbst mit starken Bögen wird das Netz nicht durchschossen. Man erspart sich das lästige suchen der Pfeile und schafft sich ein sicheres Schussfeld.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.12 Wie unterscheidet das Waffengesetz Langwaffen und Kurzwaffen?

a) Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.

b) Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.

c) Kurzwaffen haben maximal eine Länge von 20 cm.


K1 2.139 Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?

a) Verkürzung des Laufes

b) Die Schussfolge der Waffe wird ver-ändert.

c) Die Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Geschosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können.

d) Wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, werden ausgewechselt.

e) Der gesamte Schaft wird getauscht.


K9 111 Es befinden sich Schützen beim Scheibenwechsel und sind in der Schießbahn. Ein Schütze hat versäumt, bei seinem Revolver die Hülsen zu entfernen. Darf er das jetzt nachholen?


a) Ja, es sind ja offensichtlich nur abgeschossene Hülsen.

b) Nein, solange sich Personen in der Schießbahn befinden, werden die abgelegten Waffen nicht berührt.

c) Die Standaufsicht hat den Fehler gemacht, die Sicherheit vor dem Scheibenwechsel nicht kontrolliert zu haben. Es wäre immerhin möglich, dass es sich nicht nur um leere Hülsen, sondern auch um Versarger handelt.


Bewertungen




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK