Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Ersatzgummi für zwille, Schleuder, Katapult für Stahlkugeln, Power slingshot

Ersatzgummi für zwille, Schleuder, Katapult für Stahlkugeln, Power slingshot

Ersatzgummi für zwille, Schleuder, Katapult für Stahlkugeln, Power slingshot
Ersatzgummi für zwille, Schleuder, Katapult für Stahlkugeln, Power slingshot

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1800601
Artikelname: Ersatzgummi für zwille, Schleuder, Katapult für Stahlkugeln, Power slingshot
Preis: 5,90 € inkl. 19% MwSt. (6,90 €)
Artikel in Warenkorb hinzufügen
Warengruppe:
Zwille, Schleuder


Ersatzgummi für Power- Zwille



Zuggewicht ca. 25 lbs bei normaler Auszugslänge.

Tipp:
Zum Wechseln der Sehnen befeuchtet man sie Enden der Zwille (wo das Gummi drüber muss) am Besten mit Spiritus, damit das Gummi gleitet. Danach muss es wieder ein paar Tage trocknen. Der Alkohol verdunstet dabei durch das Gefüge vom Gummi.

         
       

Als Geschosse werden Stahlkugeln empfohlen. Leichtere Geschosse verringern die Haltbarkeit (im Sinne der  Lebensdauer) vom Gummi deutlich. Leerschüsse sind zu vermeiden. Das Gummi ist Verschleißmaterial (so wie beispielsweise Bogensehnen) und unterliegt keiner Garantie.

 


Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.27 Welche der hier genannten Waffen sind Mehrlader im Sinne des Waffengesetzes?

a) Double-Action-Revolver

b) Repetierbüchse

c) Doppelflinte


K1 1.29 Was zählt zu den Geschossen im Sinne des Waffengesetzes?

a) Platzpatronen

b) Bleirundkugeln für Vorderlader

c) CO2 - Kartuschen für Druckluftwaffen


K1 1.47 „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe...

a) in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird.

b) im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird.

c) im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.


Bewertungen

Wilhelm L. am 31.08.2020
Bewertung: (sehr gut)
Toller Service, seit vielen Jahren bestens zufrieden.
Danke Hr.Schlottmann.
LG Lohmüller
War diese Bewertung hilfreich für Sie?   ja (26)




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK