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Ladestock für Vorderlader- Gewehr

Ladestock für Vorderlader- Gewehr
Ladestock, Vorderlader

Ladestock, Vorderlader
Der Griff kann auch quer angeschraubt werden
Ladestock für Vorderlader- Gewehr
Ladestock für Vorderlader- Gewehr

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 2203012
Artikelname: Ladestock für Vorderlader- Gewehr
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Ladestock aus hochfestem Aluminium für Vorderlader- Gewehre im Kaliber .45
 

Dieser Ladestock verfügt über einen Mündungsschoner. Diese vermeidet, das der Stock beim Laden an der Mündung scheuert und diese auf Dauer beschädigt.




         
       Der Griff kann auch quer angeschraubt werden und diesen Ladestock zum Ziehen von Geschossen ein zu setzten. Das Kopfteil kann abgeschraubt werden um Reinigungsbürsten oder einen Geschosszieher aufzuschrauben (Gewinde M5).

Reinigungsbürsten oder Geschosszieher sind im Lieferumfang nicht enthalten.
 
Hinweise zum Laden und
Schießen hier klicken!

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.02 Umgang mit einer Schusswaffe hat…


a) wer damit schießt.

b) wer die Waffe verbringt oder mitnimmt.

c) wer die Waffe unbrauchbar macht.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K3 33. Wie sind Schusswaffen und Munition während des Aufenthaltes auf Schießstätten außerhalb des Schießens aufzubewahren?

a) Auf Schießstätten ist eine Aufbewahrung nicht zu beachten.

b) Ungeladen und getrennt von der Munition.

c) So, dass sie nicht in den Besitz Unberechtigter gelangen können.


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