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Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer

Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer
Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer

Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer
Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 2203404
Artikelname: Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer
Preis: 0,25 € inkl. 19% MwSt.
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Einzelne Pulverröhrchen bis 50 grs. oder ca. 3 Gramm
 

Diese Röhrchen sind für Vorderladerpistolen und Gewehre bis Kaliber .45 " oder 11,4 mm bestens geeignet.

         
       
Die Röhrchen sind aus Plastik und haben folgende Abmessungen.
Länge mit Stopfen 63mm und Durchmesser 11,5mm.
Hinweise zum Laden und
Schießen hier klicken!

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.139 Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?

a) Verkürzung des Laufes

b) Die Schussfolge der Waffe wird ver-ändert.

c) Die Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Geschosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können.

d) Wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, werden ausgewechselt.

e) Der gesamte Schaft wird getauscht.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K1 3.12 Welche Kennzeichnung muss die Zentralfeuerpatrone aufweisen?

a) Kaliberangabe und Geschossart auf dem Hülsenboden

b) Herstellerzeichen auf dem Hülsenhals

c) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse


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