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Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer

Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer
Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer

Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer
Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 2203404
Artikelname: Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen, leer
Preis: 0,25 € inkl. 19% MwSt.
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Einzelne Pulverröhrchen bis 50 grs. oder ca. 3 Gramm
 

Diese Röhrchen sind für Vorderladerpistolen und Gewehre bis Kaliber .45 " oder 11,4 mm bestens geeignet.

         
       
Die Röhrchen sind aus Plastik und haben folgende Abmessungen.
Länge mit Stopfen 63mm und Durchmesser 11,5mm.
Hinweise zum Laden und
Schießen hier klicken!

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.80 Welches Lebensjahr müssen Sie vollendet haben, um Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner als Sportschütze dauerhaft erwerben zu dürfen?

a) 18 Jahre

b) 21 Jahre

c) 25 Jahre


K3 33. Wie sind Schusswaffen und Munition während des Aufenthaltes auf Schießstätten außerhalb des Schießens aufzubewahren?

a) Auf Schießstätten ist eine Aufbewahrung nicht zu beachten.

b) Ungeladen und getrennt von der Munition.

c) So, dass sie nicht in den Besitz Unberechtigter gelangen können.


K9 108 Ein Sportschütze möchte mit so einer Pistole (Walter PP, Kaliber 7,65 Browning) unter Ihrer Aufsicht am Schießen teilnehmen. Der Stand ist bis 1500 Joule zugelassen. Ist das zulässig?

a) Nein, das Kaliber ist zu groß.

b) Nein, die Energiegrenze wird überschritten.

c) Ja er darf damit schießen, weil der Stand dafür zugelassen ist.

d) Nein. Die Waffe entspricht nicht dem Regelwerk einer zugelassenen Schießsportordnung. Es wäre damit kein sportliches Schießen.


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