Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen

Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen

Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen
Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen
Pulverröhrchen für Vorderladerwaffen
Der Artikel ist nicht verfügbar.


Box mit 81 Pulverröhrchen bis 50 grs. oder ca. 3 Gramm
 

Diese Röhrchen sind für Vorderladerpistolen und Gewehre bis Kaliber .45 " oder 11,4 mm bestens geeignet.

Die Pulverröhrchen verkaufen wir auch einzeln

Zubehör für Vorderlader
Preisliste und Warenkorb

Abbildung: 81 Pulverröhrchen in einer Plastikbox mit Stülpdeckel.  
Die Röhrchen sind aus Plastik und haben folgende Abmessungen.
Länge mit Stopfen 63mm und Durchmesser 11,5mm.
Hinweise zum Laden und
Schießen hier klicken!

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.23 Wie können Sie als 19-jähriger Sportschütze Ihre persönliche Eignung für den dauerhaften Erwerb einer halbautomatischen Pistole im Kaliber „.45 Auto“ gegenüber der Behörde nachweisen?

a) Durch ein fachärztliches Gutachten.

b) Durch eine Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes.

c) Es besteht keine Möglichkeit des Erwerbs in diesem Alter.


K1 3.12 Welche Kennzeichnung muss die Zentralfeuerpatrone aufweisen?

a) Kaliberangabe und Geschossart auf dem Hülsenboden

b) Herstellerzeichen auf dem Hülsenhals

c) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse


K3 33. Wie sind Schusswaffen und Munition während des Aufenthaltes auf Schießstätten außerhalb des Schießens aufzubewahren?

a) Auf Schießstätten ist eine Aufbewahrung nicht zu beachten.

b) Ungeladen und getrennt von der Munition.

c) So, dass sie nicht in den Besitz Unberechtigter gelangen können.


Bewertungen




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK