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Zündhütchen CCI 209


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Packung mit 100 Stück Zündhütchen CCI 209
Das Bild zeigt einzelne Zündhütchen CCI 209

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 22CCI209
Artikelname: Zündhütchen CCI 209
Warengruppe: alle Produkte anzeigen
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Zündhütchen CCI 209

Zündhütchen CCI 209 sind für Schrotpatronenhülsen bestimmt.

Durchmesser: ca. 6,15 mm

Viele meiner Kunden benötigen diese für Zündsysteme von Böllerkanonen oder Modellkanonen.


Für die Produktgruppen Munition (1.4S/1.4G), Anzündhütchen, Abwehrsprays und Pflegeöle
muss ich nach geltendem Recht folgende Hinweise anzeigen:


Sicherheitshinweise


  • Vor dem Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Vor dem Gebrauch alle Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  • Vor Hintze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Explosionsgefahr bei Brand.

Die Stoffe können, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, mit Wärmeentwicklung und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren. Sie explodieren leicht und verpuffen schnell. Achtung Explosionsgefahr!



FAQ Antworten auf häufige Fragen


Hinweis zu Zündhütchen CCI 209

Ich biete auch Pulverlehrgänge  an verschiedenen Standorten  an.
Für die Teilnehmer an meinen Pulverkursen  habe ich ein kostenloses Lernquiz  programmieren lassen. Damit kann man sich nahezu spielerisch auf die Prüfung zum Sprengstofflehrgang (Pulverschein) vorbereiten.
Auch für meine Waffensachkundeschulung  und für die Unterweisung für Standaufsichten , habe ich entsprechende Lernquizze. Die Zugangsdaten bekommen die Teilnehmer nach der Anmeldung .

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K1 5.27 Welches sind die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes?

a) gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses

b) Absicht, die Gefahr nicht von sich oder einem anderen abzuwenden

c) gegenwärtiger rechtswidriger Angriff


K9 112 Sie bemerken als Aufsicht, dass ein Schütze gerade mit seiner Pistole Kaliber .45 Auto trainiert hatte und nun mit der selben Munition ein Revolver geladen wird. Kann das richtig sein?


a) Nein. Pistolenmunition kann im Revolver nicht passen, weil Revolverpatronen immer einen Rand haben und Pistolenmunition in der Regel eine Auszieherrille?

b) Ja, wenn der Geschossdurchmesser gleich ist, also das Nennkaliber .45.

c) Ja. Entscheidend ist die Bezeichnung der Munition auf dem Revolver. Also in diesem Fall .45 Auto. Leider sind die Bezeichnungen aber nicht immer eindeutig.


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