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Anschlagschaft für Glock 17 Gen. 3-5

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Artikelnummer: 2600225
Artikelname: Anschlagschaft für Glock 17 Gen. 3-5
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Anschlagschaft für Glock 17 Gen. 3-5


IMI Kidon ?


  • Hinterschaft verstellbar
  • Picatinny-Schiene oben und unten
  • Mündungslänge einstellbar
  • verstellbares Flip-Up Visier 
  • Waffe wird kinderleicht im Schaft fixiert
  • sehr gut ausgewogen
  • sportlich zugelassen

Tipps zu Anschlagschaft für Glock 17 Gen. 3-5

  • Infos für Sportschützen: 

    Zugelassen gem. Sportordnung des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e. V. für die Disziplinen 1321, 1322, 1421 und 1422.
    Genehmigt vom Bundesverwaltungsamt am 13.10.2016.


Verfügbarkeit
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Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
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K1 1.90 Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „bearbeitet“?

a) Der Schaft eines Gewehres wird auf ein für den Schützen passendes Maß abgefräst.

b) Die gebrochene Schließfeder einer Pistole wird ausgetauscht.

c) Der Lauf eines Revolvers wird von einem befreundeten Schlosser auf 4 Zoll verkürzt.


K1 2.18 Ist Sportschützen der Erwerb und die anschließende Nutzung von Kurzwaffenmagazinen mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen und Langwaffenmagazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen gestattet (wechselbares Magazin)?

a) Ja, wenn damit nachweislich dynamische Disziplinen (IPSC) absolviert werden.

b) Ja, allerdings nur zu Trainingszwecken und nicht im Rahmen von Wettkämpfen.

c) Nein, da solche Magazine für Privatpersonen verboten sind.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


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