Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

50 Stück Pyro- Cracklings

50 Stück Pyro- Cracklings
Das Bild ist abweichend. 50er Packung mit Ratterpatronen / freie Vogelschreck genannt
Den Verkauf werden wir einstellen und Restposten bis 23.12. nach vorheriger Bestellung und Bezahlung per Vorkasse an Abholer abgeben.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Artikelnummer: 1190304
Artikelname: 50 Stück Pyro- Cracklings
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


 50er Schachtel mit Pyro- Cracklings von Firma Umarex

Kein Versand solcher Artikel! Nur Abholung im Laden möglich.

Solche Munition gilt als Gefahrgut und solche Artikel kann ich leider nicht versenden.

Wenn Abholung in Betracht kommt, können Sie gerne in meinem Versandhandel  bestellen und Ware dort ggf. nach Terminvereinbarung abholen. Im Webshop auf der Bestellseite kann man dafür die Option Abholung auswählen.



50 Stück Pyro- Cracklings 
          

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig , wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. 
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.

 

 

Für die Produktgruppen Munition (1.4S/1.4G), Anzündhütchen, Abwehrsprays und Pflegeöle
muss ich nach geltendem Recht folgende Hinweise anzeigen:

Sicherheitshinweise

  • Vor dem Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Vor dem Gebrauch alle Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  • Vor Hintze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Explosionsgefahr bei Brand.

Die Stoffe können, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, mit Wärmeentwicklung und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren. Sie explodieren leicht und verpuffen schnell. Achtung Explosionsgefahr!

 

 

 

                  
          
         
        



Diese pyrotechnischen Geschosse werden mittels Platzpatronen aus Schreckschusswaffen abgeschossen. Dazu benutzt man den Abschussbecher an der Schreckschusswaffe.

Hinweis:
Die Abschussbecher von Gaswaffen der heutigen Generation tragen jeweils das Zulassungszeichen der  "PTB" und sind damit für Pyrotechnik aller Art zugelassen. Dies gilt auch für 9mm Gas- und Schreckschusswaffen obwohl dies aus den kleingedruckten Packungsaufdrucken nicht hervorgeht.


Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK