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Zoraki 2918 brüniert

Zoraki 2918 brüniert
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K

Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 wird in Plastikkoffer geliefert.
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Als passendes Zubehör kann ich Ihnen solch <a href=1260111.htm> ein Holster für Rechts- und Linksträger </a> anbieten.
Solche <a href=1200901-25.htm>passende Munition (Beispiel)</a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas müsste abgehollt werden.  Die Waffe ohne Munition kann verschickt werden.
<a href=pyromuni.htm>Passende pyrotechnische Artikel </a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas und Munition müsste abgehollt werden. Die Waffe selbst kann verschickt werden.

Artikelnummer: 1040875
Artikelname: Zoraki 2918 brüniert
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K

-Kaliber: 9 mm P.A.K.

-Magazingröße: 18 Schuss
-Gesamtlänge: ca. 200mm
-Gewicht: ca. 895g
-Abzug: Single-Aktion, Double-Action
-ergonomisches Griffstück
-Stahlverstärkte Funktionsteile
-Farbe: schwarz

Hinweis zu Zoraki 2918 brüniert

Deutsches Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen.  Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K3 11. Was haben Sie zu tun, bevor Sie mit einer Schusswaffe schießen?

a) Waffe auf sichtbare Beschädigungen prüfen.

b) Überprüfen, ob das Patronenlager und der Lauf frei von Fremdkörpern sind.

c) Prüfen, ob die bereitgestellte Munition aus dieser Waffe verschossen werden darf.


K3 13. Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden?

a) Ja, bei Waffenstörung der verantwortlichen Aufsichtsperson.

b) Nur an den Nachbarschützen.

c) Nein, auf keinen Fall.


K9 113 Insbesondere Raumschießanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, weil sich dort unverbranntes Treibladungspulver ablagert. Wer darf die anfallenden Rückstände von Treibladungspulver fachgerecht entsorgen?

a) Der zuständige Schießleiter.

b) Die zuständige Standaufsicht.

c) Jemand mit gültiger Erlaubnis nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz, darf die Rückstände von Treibladungspulver auch entsorgen.

d) Das Fachpersonal einer Reinigungsfirma.


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