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Zoraki 2918 brüniert

Zoraki 2918 brüniert
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K

Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 wird in Plastikkoffer geliefert.
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K
Als passendes Zubehör kann ich Ihnen solch <a href=1260111.htm> ein Holster für Rechts- und Linksträger </a> anbieten.
Solche <a href=1200901-25.htm>passende Munition (Beispiel)</a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas müsste abgehollt werden.  Die Waffe ohne Munition kann verschickt werden.
<a href=pyromuni.htm>Passende pyrotechnische Artikel </a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas und Munition müsste abgehollt werden. Die Waffe selbst kann verschickt werden.

Artikelnummer: 1040875
Artikelname: Zoraki 2918 brüniert
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Schreckschusspistole Zoraki Mod. 2918 im Kaliber 9mm P.A.K

-Kaliber: 9 mm P.A.K.

-Magazingröße: 18 Schuss
-Gesamtlänge: ca. 200mm
-Gewicht: ca. 895g
-Abzug: Single-Aktion, Double-Action
-ergonomisches Griffstück
-Stahlverstärkte Funktionsteile
-Farbe: schwarz

Hinweis zu Zoraki 2918 brüniert

Deutsches Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen.  Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.54 Was versteht man unter dem Begriff „Europäischer Feuerwaffenpass“?

a) Einen europaweit gültigen Waffenschein für gefährdete Personen, die gegenüber dem Bundesverwaltungsamt ein besonderes Schutzbedürfnis glaubhaft gemacht haben.

b) Eine europaweit gültige Waffenbesitzkarte, die die Waffenmitnahme auf Reisen in Mitgliedstaaten der EU gestattet.

c) Ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument (gegebenenfalls ist vor der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat dessen Erlaubnis zur Mitnahme einzuholen).


K1 2.14 Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?

a) Nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.

b) Ja

c) Nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.


K1 3.29 Was wird bei einem amtlichen Beschuss geprüft?

a) Die Waffe wird auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung geprüft.

b) Die Waffe wird auf Lebensdauer, Konstruktionsschlüssigkeit und Funktionstauglichkeit geprüft.

c) Die Waffe wird auf Präzision, Fertigungstoleranzen und Materialhärte geprüft.


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