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Zündhütchen CCI 209


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Packung mit 100 Stück Zündhütchen CCI 209
Das Bild zeigt einzelne Zündhütchen CCI 209

Im Moment nicht lieferbar
Artikelnummer: 22CCI209
Artikelname: Zündhütchen CCI 209
Warengruppe: alle Produkte anzeigen
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Zündhütchen CCI 209

Zündhütchen CCI 209 sind für Schrotpatronenhülsen bestimmt.

Durchmesser: ca. 6,15 mm

Viele meiner Kunden benötigen diese für Zündsysteme von Böllerkanonen oder Modellkanonen.


Für die Produktgruppen Munition (1.4S/1.4G), Anzündhütchen, Abwehrsprays und Pflegeöle
muss ich nach geltendem Recht folgende Hinweise anzeigen:


Sicherheitshinweise


  • Vor dem Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
  • Vor dem Gebrauch alle Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
  • Vor Hintze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten.
  • Nicht rauchen.
  • Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • Explosionsgefahr bei Brand.

Die Stoffe können, auch ohne Beteiligung von Luftsauerstoff, mit Wärmeentwicklung und unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren. Sie explodieren leicht und verpuffen schnell. Achtung Explosionsgefahr!



FAQ Antworten auf häufige Fragen


Hinweis zu Zündhütchen CCI 209

Ich biete auch Pulverlehrgänge  an verschiedenen Standorten  an.
Für die Teilnehmer an meinen Pulverkursen  habe ich ein kostenloses Lernquiz  programmieren lassen. Damit kann man sich nahezu spielerisch auf die Prüfung zum Sprengstofflehrgang (Pulverschein) vorbereiten.
Auch für meine Waffensachkundeschulung  und für die Unterweisung für Standaufsichten , habe ich entsprechende Lernquizze. Die Zugangsdaten bekommen die Teilnehmer nach der Anmeldung .

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 4.09 Sind Sie in Bezug auf die sichere Verwahrung ihrer Waffe(n) oder Munition zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?

a) Es besteht keine Pflicht zum Nachweis über die sichere Verwahrung.

b) Ja, wer Waffen oder Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Verwahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.

c) Nein, nur wenn mehr als 10 Schusswaffen im Besitz sind.


K1 5.12 Darf in einer Notwehrsituation immer von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden?

a) Nur wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, um den Angriff abzuwehren.

b) Der Schusswaffengebrauch ist stets als allerletzter Ausweg aus einer bedrohlichen Situation zu betrachten.

c) Ja, immer


K9 113 Insbesondere Raumschießanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, weil sich dort unverbranntes Treibladungspulver ablagert. Wer darf die anfallenden Rückstände von Treibladungspulver fachgerecht entsorgen?

a) Der zuständige Schießleiter.

b) Die zuständige Standaufsicht.

c) Jemand mit gültiger Erlaubnis nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz, darf die Rückstände von Treibladungspulver auch entsorgen.

d) Das Fachpersonal einer Reinigungsfirma.


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