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Korth Revolver 4Zoll .357 Magnum - blaue Plasmabeschichtung

Korth Revolver 4Zoll .357 Magnum - blaue Plasmabeschichtung
Korth Revolver

Korth Revolver
Revolver
Korth Revolver
Korth Revolver
verkauft

Artikelnummer: 1220934
Artikelname: Korth Revolver 4Zoll .357 Magnum - blaue Plasmabeschichtung
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Die wesentlichen und gleichzeitig entscheidenden Merkmale eines Korth- Produktes liegen im Einsatzmaterial und der Verarbeitung. Alle wesentlichen Teile des Revolvers, wie Rahmen, Schlossabdeckplatte, Kran, Trommel, Abzug/Schlagstück und Griffstück, Schlitten, Laufgehäuse und Deckplatte der Pistole werden aus gesenkgeschmiedeten Rohlingen aus hochwertigem Material gefertigt, welches eine Zugfestigkeit von 1200 N/mm² aufweist. Dies allein wäre sicher schon ein markanter Unterschied zu einem großen Teil anderer Fabrikate. 

Bei Korth aber werden diese Teile zusätzlich noch auf 58 Rockwell gehärtet. All dies ist Gewähr für eine sehr lange Lebensdauer, Verschleißfestigkeit und gleich bleibende Präzision.
Die Einpassung der Teile erfolgt individuell per Hand. Die extreme Korth- Passgenauigkeit ist nur über die manuelle Nachbearbeitung der Einzelteile durch erfahrenes Personal erreichbar. Die engagierten Mitarbeiter von Korth verstanden sich stets als Auge, Hand und Herz von Willi Korth. Bei der Fertigung eines Korth- Revolvers entfallen nur 30 % der gesamten Herstelldauer auf Maschinenarbeit, ganze 70 % sind echte Mannstunden handwerklicher Vorbehandlung, Prüfung und Nachbearbeitung.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 1.90 Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „bearbeitet“?

a) Der Schaft eines Gewehres wird auf ein für den Schützen passendes Maß abgefräst.

b) Die gebrochene Schließfeder einer Pistole wird ausgetauscht.

c) Der Lauf eines Revolvers wird von einem befreundeten Schlosser auf 4 Zoll verkürzt.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K2 15. Was ist ein „wesentlicher Teil“ einer Schusswaffe?

a) Verschluss

b) Abzug

c) Magazin


Bewertungen

Jörg K. am 04.03.2016
Bewertung: (sehr gut)
Ein Traum von Handwerklichem können !

Ich werde mir vielleicht auch eine zulegen, wenn ich der glückliche sein darf.
War diese Bewertung hilfreich für Sie?   ja (81)

Hanko T. am 21.09.2015
Bewertung: (sehr gut)
Aufmerksam auf Ihre Seite wurde ich durch das imposante Video der wunderschönen Korthsammlung ! Schade, schon verkauft, der Glückspilz. Kenner wissen von was ich schreibe, " KORTH ".
War diese Bewertung hilfreich für Sie?   ja (242)




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