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Reservemagazine für Gaspistolen und Schreckschusswaffen
Angebote mit Videopräsentationen

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Das Abschießen von pyrotechnischer Munition vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen und mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes, ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit  entspricht (also beispielsweise Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) und wenn andere nicht belästigt werden. 
Letzteres sollte an Silvester kein Problem darstellen.
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne den Kleinen Waffenschein zulässig, wenn die Waffe nicht schuss- und/oder zugriffsbereit transportiert wird.