In Grimmen werden "Pulverkurse", also Lehrgänge nach dem Sprengstoffgesetz zum Vorderladerschießen sowie Laden und Wiederladen von Patronen angeboten. Dabei können Sie einzelne Lehrgänge absolvieren, oder alle beide. Für eine Teilnahme an solchen Schulungen ist eine verbindliche Anmeldung und eine spezielle Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffgesetz erforderlich. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss jeder Teilnehmer bei seiner zuständigen Behörde rechtzeitig beantragen und bei Kursbeginn im Original vorlegen. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Ab Ausstellungsdatum ist die UB 1 Jahr lang gültig.
Von Schützen aus der Region Grimmen wird die UB hier beantragt:
Landkreis Vorpommern – Rügen Fachbereich Waffen- und Sprengstoffrecht Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsung
Interessenten aus anderen Regionen müssten ihre zuständige Behörde ggf. erfragen. In M-V sind das die selben Behörden, welche auch für waffenrechtliche Fragen zuständig sind.
Termine finden Sie hier ... oder beim Anmeldevorgang.
Sie möchten woanders gerne eine Schulung organisieren? Sprechen Sie uns an!
Bei Fragen rufen Sie uns bitte vormittags an (Telefon Nr. 0385/7605322 ) oder senden Sie eine Email an office@schlottmann-net.com.