Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Schalldämpfer für Schusswaffen


In Deutschland sind Schalldämpfer laut Waffengesetz den Schusswaffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind. Das bedeutet: Schalldämpfer für erwerbsscheinpflichtige Waffen erfordern eine extra Erwerbsberechtigung für den Schalldämpfer. Schalldämpfer für freie Waffen sind wie die bestimmungsgemäße Waffe frei.

Beim Verkauf solcher Schalldämpfer für freie Waffen bin ich gesetzlich verpflichtet Sie darüber zu informieren, das diese in Deutschland nur an freie Luftgewehre oder CO2 Waffen mit F-Kennzeichen montiert werden dürfen. Vor Auftragsbearbeitung müssten Sie uns bitte den Erhalt einer entsprechenden Nachricht bestätigen.