Waffen, Waffenpflege, Waffenzubehör, Waffenrecht, Waffenschulungen und Selbstschutz

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Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis  Waffenrecht

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Informationen zum Waffenrecht

Gesetzliche Bestimmungen beim Erwerb von Waffen und Munition nach dem neuen Waffengesetz

Waffenarten                                   Erwerb/Besitz                                       Führen__________

 

1. Frei verkäufliche Waffen

 

Schreckschuss-,Reizstoff-,Signal-           bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

Waffen mit PTB-Zeichen                                                                                                             + kleiner Waffenschein

                                                                                                                                                            § 10 Abs. 4 WaffG

 

Luftgewehre, Luftpistolen,                         bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                Personalausweis/Pass

Softair* mit F-Zeichen                                                                                                               + Waffenschein                                                                                                                                                                                   § 10 Abs. 4 WaffG

 

Einläufige Perkussionswaffen,                   bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                Personalausweis/Pass

Schusswaffen mit Zündnadel-                                                                                                         + Waffenschein

Zündung, sofern Modell ent-                                                                                                         § 10 Abs. 4 WaffG

wickelt vor dem 01.01.1871            

 

 

Schusswaffen mit Lunten- oder                  Bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                Personalausweis/Pass

Funkenzündung (Rad-/Steinschloss)                                                                                   

deren  Modell vor dem 01.01.1871                                                                                                 

entwickelt wurde                                                                                                                             

 

 

Wechsel/Austausch-Einsteckläufe          bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                Personalausweis/Pass

                                                                        für Inhaber einer WBK, in der die                         + Waffenschein

                                                                       dazugehörigen Schusswaffen eingetragen                § 10 Abs. 4 WaffG

                                                                         sind

 

 

Armbrüste                                                     bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                Personalausweis/Pass

 

* Anmerkung zu Softair-Waffen: unter 0,08 Joule sind vom Gesetz ausgenommen, wenn zum Spiel bestimmt und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden können dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule steigt oder getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne des Gesetzes sind.

 

Erwerb durch Sportschützen

2. Kurzwaffen

 

Pistolen und Revolver bis zu einem     bei vollendetem 18. Lebensjahr, WBK                Personalausweis/Pass

Kaliber von 5,6mm (.22L.r.)                      (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässig-                + Waffenschein

                                                                    keit, körperliche Eignung)                                               § 10 Abs. 4 WaffG

 

Pistolen und Revolver ab 5,6mm            ab vollendetem 21. Lebensjahr, WBK                Personalausweis/Pass

(Kaliber .22L.r.)                                            (Sachkunde,Bedürfnis,Zuverlässig-                + Waffenschein

                                                                         keit, körperliche Eignung) + amtsärztl.                § 10 Abs. 4 WaffG

                                                                        o. fachpsychologisches Gutachten

                                                                       gem. § 6 Abs. 3 WaffG

ab vollendetem 25. Lebensjahr, WBK

                                                                         (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässig-

                                                                         keit, körperliche Eignung)                                                                            

Waffenart                                         Erwerb/Besitz                                       Führen__________

 

mehrschüssige                                                    Gelbe-WBK                                                     Personalausweis/Pass

Perkussionswaffen, einläufige                          (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässig-                + Waffenschein

Einzellader Kurzwaffen für                     keit, körperliche Eignung)                                               § 10 Abs. 4 WaffG

Patronenmunition

 

 

Handfeuerwaffen unter 7,5 Joule                bei vollendetem 18. Lebensjahr, WBK,                Personalausweis/Pass

mit F Zeichen                                                  wobei keine Bedürfnisprüfung                                + Waffenschein

stattfindet                                                            § 10 Abs. 4 WaffG

 

 

3. Langwaffen

 

Einzellader-Langwaffen mit                    Gelbe-WBK, es findet Prüfung auf                 Personalausweis/Pass

Glatten und gezogenen Läufen,                  Zuverlässigkeit, körperliche Eignung,                + Waffenschein

Repetierlangwaffen mit gezogenen                  Bedürfnis statt. Ausgestellte WBK                      § 10 Abs. 4 WaffG

Läufen, mehrschüssige Perkussions-            berechtigt zum Kauf mehrerer

waffen                                                                 Waffen. Erwerb muss innerhalb 14

Tagen der Erlaubnisbehörde ange-

zeigt werden und Eintrag in WBK

erfolgen. Das Bedürfnis kann durch

eine Bescheinigung bezgl. der Sach-

kunde u. 12monatiger Teilnahme an

Schießübungen des Vereins

nachgewiesen werden

 

 

Selbstladewaffen                                                WBK, es findet Prüfung auf Zuver-                Personalausweis/Pass

lässigkeit, körperliche Eignung,                              + Waffenschein

Sachkunde, Bedürfnis statt.                              § 10 Abs. 4 WaffG

Das Bedürfnis kann durch

eine Bescheinigung bezgl. der Sach-

kunde u. 12monatiger Teilnahme an

Schießübungen des Vereins

nachgewiesen werden.

                                                                              Erwerb muss innerhalb 14

Tagen der Erlaubnisbehörde ange-

zeigt werden und Eintrag in WBK

erfolgen.

                                                                              Altererfordernis:

                                                                              Ab 18 Jahren, bei Waffen des

                                                                              Kalibers .22L.r.

                                                                              Großkaliber vom vollendeten

                                                                              21.Lebensjahr an mit amts-

                                                                              ärtzlichem o. fachpsychologischem

                                                                              Gutachten

                                                                              Ab vollendetem 25. Lebensjahr –ohne-

  Wichtiger Hinweis:

                                              

Nach § 42 WaffG ist das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten!!

 

 

 

Waffenerwerb durch Jäger

 

 

Inhaber von gültigen Jagdscheinen dürfen Jagdwaffen und –munition erwerben und besitzen, sofern sie glaubhaft machen, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen.

 

Jagdwaffen und –munition sind solche, die nicht nach dem zum Zeitpunkt des Waffenerwerbs gültigen Bundesjagdgesetzes verboten sind.

 

Inhaber von Jahresjagdscheinen müssen kein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen nachweisen, sofern die zu erwerbenden Waffen Jagdwaffen sind.

 

Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen können durch Vorlage des gültigen Jahresjagdscheins Langwaffen, die Jagdwaffen sind, erwerben.

 

Zum Erwerb von Kurzwaffen ist weiterhin ein behördlicher Voreintrag in die WBK erforderlich.

 

Inhaber von Jagdscheinen bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen, die nicht nach dem BJagdG verboten sind(Jagdwaffen), keiner Erlaubnis. Für Kurzwaffenmunition benötigt der Jäger eine Erwerbsberechtigung, die durch Eintrag in die Waffenbesitzkarte erteilt wird.

 

Inhabern von Jugendjagdscheinen wird eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition nicht erteilt. Sie dürfen Schusswaffen und die dafür bestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainings im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ohne Erlaubnis erwerben, besitzen die Schusswaffen führen und damit schießen.

 

Das Führen von Waffen ist innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ohne Erlaubnis gestattet. Ebenso bedarf keiner Erlaubnis, wer die Waffe innerhalb einer Wohnung, eines befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte eines anderen mit dessen Zustimmung führt. Letzteres ist allerdings nur möglich zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit.

Jäger dürfen die Jagdwaffen nach dem Waffengesetz auf dem Weg vom und zum nahegelegenen Revier nicht mehr geladen führen, sondern nur noch in nicht schussbereitem Zustand. Im Rahmen der eigentlichen Jagdausübung – also ab der Reviergrenze – dürfen die Waffen waffenrechtlich geladen sein.

 

Das Schießen ist außerhalb von genehmigten Schießstätten – außer im Rahmen berechtigter Jagdausübung – nur mit einer Schießerlaubnis gestattet.

Ohne Schießerlaubnis ist das Schießen innerhalb von befriedetem Besitztum erlaubt, wenn der Inhaber des Hausrechts dem zustimmt, das Geschoss das Besitztum nicht verlassen kann und die Geschossenergie unter 7,5 Joule liegt.

 

 

4. Munition

 

Munition die für Personen über 18 Jahre frei erwerbbar ist:

 

-          Kartuschenmunition der Platz-/Reiz-/Wirkstoffpatronen zu den mit dem PTB-Zeichen zugelassenen

Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Signaleffekte ohne Knalleffekt Kaliber 15

 

-          Kartuschenmunition für Schussapparate nach § 7 BeschG in Verbindung mit Anlage 2, Abschnitt 2,

Unterabschnitt 2  1.11

 

-          Munition jeglicher Art zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand.

- § 12 Abs. 1 Nr. 5

- § 12 Abs. 2 Nr. 2

 

 

 

 

 

 

Erlaubnispflichtige Munition für Personen über 18 Jahren:

 

Für alle Munitionsarten ist die in die WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung erforderlich bzw. ein separater Munitionserwerbsschein.

Dies gilt auch für die früher freie Munition im Kaliber 4 mm M 20 . Die Erlaubnis wird ohne Prüfung des Bedürfnisses erteilt.

Für Jäger gilt, Langwaffenmunition, die nach dem Bundesjagdgesetz erlaubt ist, darf weiterhin auf den Jahresjagdschein erworben werden. Für Kurzwaffenmunition benötigt der Jäger eine Erwerbsberechtigung, die durch Eintrag in die WBK erteilt wird.

 

 

 



Führen einer erlaubnisfreien Waffe:
Unter „Führen" versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe mit dem Zweck, davon Gebrauch machen zu können. Die Waffe ist dabei geladen und zugriffsbereit. Zum Führen von Schreckschusswaffen ist ab dem 01.04.03 der "kleine Waffenschein" erforderlich. Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein finden Sie hier . Zuständig ist dafür in der Regel Ihr Landratsamt.

Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen und in einem Waffenkoffer oder Futteral. 

Das Schießen mit einer erlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlich ist das Schießen mit jeder Art von Schusswaffen außerhalb genehmigter Schießstände verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischer Munition (Leuchtraketen, Pfeifraketen, Knallpatronen usw.).

Mit Gas-, Schreckschuss-, bzw. Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen darf grundsätzlich nur in folgenden Ausnahmefällen geschossen werden:

a) Im Falle der Notwehr (Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr von sich selbst oder einer anderen Person),

b) im Falle einer akuten Gefahr (Bergnot, Seenot) mit Signalraketen,

c) als Startzeichen bei Sportveranstaltungen (Platzpatronen)

d) bei der Ausbildung z.B. von Hunden auf einem offiziellen Übungsplatz (Platzpatronen).

In allen anderen Fällen ist das Schießen mit solchen Waffen grundsätzlich verboten (auch in der Silvesternacht ist das Schießen mit Platzpatronen oder pyrotechnischer Munition nach § 45 des Waffen-Gesetzes grundsätzlich nicht erlaubt, wird in der Regel von der zuständigen Behörde stillschweigend geduldet, da es sich um einen traditionellen Brauch handelt).

 

Abzugsgewicht, Abzugswiederstand     Revolver oder Pistole / ein kurzer Vergleich
Abschuss von Pyrotechnik mit Gaswaffen verschießen von Pyrotechnik und Leuchtkugeln aus Gaswaffen
Allgemeine Sicherheitsregeln Sicherheitsregeln im Umgang mit waffen
Anleitung Zielfernrohr einstellen Anleitung Zielfernrohr einstellen
Einstellen der offenen Visierung mit Kimme und Korn Einstellen von der offenen Visierung mit Kimme und Korn
Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit /  Waffenschein / Waffentransport Waffenschein
Kleiner Waffenschein zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen Waffenschein für Gaswaffen
Reichweite von Luftgewehren und CO2-Gewehren CO2Waffen und Luftdruckwaffen im Vergleich
Revolver oder Pistole ?     Revolver oder Pistole / ein kurzer Vergleich
Sportschützen und der Erwerb scharfer Waffen Erwerb von Waffen durch Sportschützen auf eine Waffenbesitzkarte (WBK)
Schießen mit Luftdruckwaffen und CO2Waffen auf Privatgrundstücken.
Schießen an Silvester Schießen mit Schreckschusswaffen an Silvester
Tierschutzgesetz, Schädlingsbekämpfung Tierschutzgesetz
Vergleich CO2Waffen und Luftdruckwaffen CO2Waffen und Luftdruckwaffen im Vergleich
Wie bekomme ich einen Waffenschein Waffenschein
Waffenrecht Übersicht Waffengesetz als Übersicht

Hinweis:
Nützliche Hinweise rund um das Bogenschießen sowie um das Thema Waffen und Waffengesetz habe ich für Sie unter Infos und News / "Bogen 1x1" bzw. "Waffen 1x1" zusammengestellt. Dort finden Sie Anleitungen, Empfehlungen und Sicherheitshinweise. Nach dem Schema FAQ habe ich dort für Sie häufig gestellte Fragen übersichtlich aufgelistet und hoffe Ihnen damit weiterzuhelfen. Unterstützung zum Bestellablauf finden Sie oben rechts unter "Bestellhilfe" hinter dem blauen Warenkorb.


Neue Zielscheibe für Bogenschützen bei Waffen Schlottmann




HW77 mit Schalldämpfer und sehr gutem Zielfernrohr bei Waffen Schlottmann



Unsere Firma wurde bewertet:
Hans T. am 28.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe mir bei Euch Munition bestellt und erhalten.Natürlich hatte ich verkehrt bestellt.Nach einem Anruf bekam ich die richtige Munition.Ohne langes hin und her, einfach super!Danke.

Anton R. am 24.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Nach kompetenter Beratung wurde das Luftdruckgewehr HW77 wie vereinbart
zur vollsten Zufriedenheit geliefert.

Die Fa. Schlottmann möchte ich auf diesem Wege weiter empfehlen.

Mit lieben Grüssen aus Österreich.

Karl R. am 22.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:von der Bestellung bis zur Lieferung alles korreckt u.bestens gelaufen sehr gute firma.

Donny O. am 20.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe den Revolver heute erhalten, hat alles sehr gut geklappt, vielen Dank!

Horst S. am 15.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe mir vor einiger Zeit ein Weihrauch Luftgewehr gekauft.
Schnelle Lieferung!
Bin sehr Zufrieden.
Gruß Horst

Hartmut E. am 14.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Kurz nach der Bestellung und Zahlung per. Vorkasse habe ich die Ware (HW77k Sondermodell) erhalten. Bestellabwicklung und Ware sind top. Ich würde jederzeit wieder bei der Firma Schlottmann kaufen.

Heike C. am 31.12.2009
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe eine Röhm RG3 im Set zum Abschießen von Pyrotechnik und verschiedene Pyromunition gekauft. Empfehlenswerter Geschäftspartner! Sehr gute, unkomplizierte Kundenbetreuung! Jederzeit wieder!

Reinhard K. am 21.12.2009
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe eine HW 30 S mit ZF und Schalldämpfer gekauft 100 protent eingeschossen bin sehr zufrieden

Ahmet K. am 17.12.2009
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:schnelle lieferung und handgemachte desert eagle !

A. am 13.12.2009
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Sehr gute und schnelle info über Artikel durch E-mails. Ich hab die Röhm rg3 im Set bestellt kann mich nicht beklagen.

MfG