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Zoraki 917 brüniert

Zoraki 917 brüniert
Entgegen der Abbilbung ist die PTB Nr. 1023 bei dieser Zoraki Mod. 917 in schwarz. Mit PTB Nr. 947 habe ich noch die Version mit Titanfarbenem Schlitten.

Entgegen der Abbilbung ist die PTB Nr. 1023 bei dieser  Zoraki Mod. 917 in schwarz. Mit PTB Nr. 947 habe ich noch die Version mit Titanfarbenem Schlitten.
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 917 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 917 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 917 im Kaliber 9mm P.A.K
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 917 wird in Plastikkoffer geliefert.
Schreckschusspistole Zoraki Mod. 917 im Kaliber 9mm P.A.K
Als passendes Zubehör kann ich Ihnen solch <a href=1260111.htm> ein Holster für Rechts- und Linksträger </a> anbieten.
Solche <a href=1200901-25.htm>passende Munition (Beispiel)</a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas müsste abgehollt werden.  Die Waffe ohne Munition kann verschickt werden.
<a href=pyromuni.htm>Passende pyrotechnische Artikel </a>darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas und Munition müsste abgehollt werden. Die Waffe selbst kann verschickt werden.
Der Artikel ist nicht mehr in meinem Sortiment.

Artikelnummer: 1040870
Artikelname: Zoraki 917 brüniert
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Schreckschusspistole Zoraki Mod. 917 im Kaliber 9mm P.A.K

-Kaliber: 9 mm P.A.K.

-Magazingröße: 17 Schuss
-Gesamtlänge: ca. 201mm
-Gewicht: ca. 822g
-Abzug: Single-Aktion, Double-Action
-ergonomisches Griffstück
-Stahlverstärkte Funktionsteile
-Farbe: schwarz

Hinweis zu Zoraki 917 brüniert

Deutsches Waffengesetz / bitte beachten !
Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen.
Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren.
Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen.  Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.13 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe/ verbotener Gegenstand? (Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz)

a) Blasrohr, Harpune, Armbrust

b) halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole

c) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku)

d) Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition


K1 1.16 Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?

a) Schalldämpfer

b) Distanz-Elektroimpulsgeräte

c) für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer

d) Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen

e) Teleskopschlagstöcke

f) Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen


K1 2.112 Wann ist eine Waffe erneut zu beschießen?

a) Neuwaffen nach 15 Jahren, bei Gebrauchtwaffen nach 10 Jahren.

b) Ein Beschuss ist unter anderem dann erforderlich, wenn eine Waffe von einem gewerblichen Waffenhändler an einen Kunden verkauft wird.

c) Ein erneuter Beschuss muss immer dann erfolgen, wenn wesentliche Teile der Waffe verändert oder instand gesetzt wurden.


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