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4-fach Abschussbecher Perfekta Multishooter

4-fach Abschussbecher Perfekta Multishooter

4-fach Abschussbecher Perfekta Multishooter
4-fach Abschussbecher Perfekta Multishooter
Der Artikel ist nicht mehr im Sortiment.

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Artikelnummer: 1041201
Artikelname: 4-fach Abschussbecher Perfekta Multishooter
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Sie dürfen an Silvester wieder schießen

!

Multi- Signalgeber
multi - shooter

Sie können hiermit 4 Effekte gleichzeitig mit einem Schuss starten. So sparen Sie Munition und verbessern die Wirkung.

Dieser 4-fach Abschussbecher passt auf folgende Waffen:

Walther P99, 9mm P.A.K.
(PTB762)
Walther PP, 9mm P.A.K.
Reck PP, 9mm P.A.K.
Reck Probeda (Makarow) (PTB765), 9mm P.A.K.
Walther P22, 9mm P.A.K.
(PTB778)

Verkauf ohne die abgebildete Waffe und Munition.
Lieferung inklusive 3 Adaptern 


 

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.133 Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?

a) Ja, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.

b) Ja, nur mit einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.

c) Nein


K1 2.139 Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?

a) Verkürzung des Laufes

b) Die Schussfolge der Waffe wird ver-ändert.

c) Die Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Geschosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können.

d) Wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, werden ausgewechselt.

e) Der gesamte Schaft wird getauscht.


K3 13. Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden?

a) Ja, bei Waffenstörung der verantwortlichen Aufsichtsperson.

b) Nur an den Nachbarschützen.

c) Nein, auf keinen Fall.


Bewertungen

A. am 19.03.2009
Bewertung: (sehr gut)
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