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Silvester mit PTB- zugelassenen Waffen schießen


An Silvester schießen

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig , wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. 
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleinen Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. Beim erlaubnisfreien Transport (
ohne Kleinen Waffenschein) muss die Waffe also verpackt und entladen sein.