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Zweibein für hängende Waffenposition

Zweibein für hängende Waffenposition
Dieses robuste Zweibein für hängende Waffenposition wird an der oberen Waeverschiene befestigt.

Dieses robuste Zweibein für hängende Waffenposition wird an der oberen Waeverschiene befestigt.
Zweibein für hängende Waffenposition
Minimale Standhöhe ab Oberkante Waeverschiene185 mm.
Maximale Standhöhe ca. 290 mm

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Artikelnummer: 1165660
Artikelname: Zweibein für hängende Waffenposition
Preis: 196,32 € inkl. 19% MwSt.
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Warengruppe:
Zweibeine


Zweibein für hängende Waffenposition

Dieses robuste Zweibein für hängende Waffenposition wird an der oberen Waeverschiene befestigt. So kann die Waffe auspendeln.

Gewicht circa 682g

Minimale Standhöhe ab Oberkante Waeverschiene ca.185 mm.

Maximale Standhöhe ca. 290 mm

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

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K1 1.13 Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe/ verbotener Gegenstand? (Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz)

a) Blasrohr, Harpune, Armbrust

b) halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole

c) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku)

d) Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition


K9 112 Sie bemerken als Aufsicht, dass ein Schütze gerade mit seiner Pistole Kaliber .45 Auto trainiert hatte und nun mit der selben Munition ein Revolver geladen wird. Kann das richtig sein?


a) Nein. Pistolenmunition kann im Revolver nicht passen, weil Revolverpatronen immer einen Rand haben und Pistolenmunition in der Regel eine Auszieherrille?

b) Ja, wenn der Geschossdurchmesser gleich ist, also das Nennkaliber .45.

c) Ja. Entscheidend ist die Bezeichnung der Munition auf dem Revolver. Also in diesem Fall .45 Auto. Leider sind die Bezeichnungen aber nicht immer eindeutig.


K9 161 Ist es statthaft, in einem Revolver Kaliber .357 Magnum auch Patronen mit der Bezeichnung .38 S&W zu verschießen?


a) Ja. Aus dieser (für Magnumladungen zugelassenen) Waffe, können auch schwächere und kürzere Patronen mit der Bezeichnung .38 S&W verschossen werden.

b) Nein, es darf prinzipiell nur die Munition aus einer Waffe verschossen werden, deren Bezeichnung auf der Waffe draufsteht. Es gibt hier nur eine Ausnahme für die Patrone mit der Bezeichnung .38 Spezial.

c) Nein, denn Patronen .38 und .357 Magnum haben ganz verschiedene Geschossdurchmesser.


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