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Zweibein für hängende Waffenposition

Zweibein für hängende Waffenposition
Dieses robuste Zweibein für hängende Waffenposition wird an der oberen Waeverschiene befestigt.

Dieses robuste Zweibein für hängende Waffenposition wird an der oberen Waeverschiene befestigt.
Zweibein für hängende Waffenposition
Minimale Standhöhe ab Oberkante Waeverschiene185 mm.
Maximale Standhöhe ca. 290 mm

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1165660
Artikelname: Zweibein für hängende Waffenposition
Preis: 196,32 € inkl. 19% MwSt.
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Warengruppe:
Zweibeine


Zweibein für hängende Waffenposition

Dieses robuste Zweibein für hängende Waffenposition wird an der oberen Waeverschiene befestigt. So kann die Waffe auspendeln.

Gewicht circa 682g

Minimale Standhöhe ab Oberkante Waeverschiene ca.185 mm.

Maximale Standhöhe ca. 290 mm

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

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K1 1.26 Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes?

a) halbautomatische Pistole

b) Doppelflinte

c) Schreckschussrevolver


K1 1.42 Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?

a) Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages.

b) Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.

c) Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.


K1 1.50 Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht geeignet?

a) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er abhängig von berauschenden Mitteln ist.

b) Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.

c) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird.


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