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Gürtelholster der Marke Umarex für große Pistolen, RH

Gürtelholster der Marke Umarex für große Pistolen, RH
Gürtelholster der Marke Umarex für große Pistolen, RH

Gürtelholster der Marke Umarex für große Pistolen, RH
Gürtelholster der Marke Umarex für große Pistolen. Trageweise rechts am Gürtel
Beispiel vom Gürtelholster der Marke Umarex mit Pistole Modell Beretta 92 FS
Beispiel vom Gürtelholster der Marke Umarex mit Pistole Modell Beretta 92 FS
Beispiel vom Gürtelholster der Marke Umarex mit Pistole Modell Beretta 92 FS

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1260107
Artikelname: Gürtelholster der Marke

Umarex

für große Pistolen, RH
Preis: 15,50 € inkl. 19% MwSt.
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Gürtelholster der Marke Umarex für Pistolen


drei starke Argumente sprechen für Holster aus Nylon: Robustheit und Zweckmäßigkeit. Das Kunststoffmaterial ist leicht und unempfindlich gegen Feuchtigkeit und hietet einen guten Tragekomfort. Die Profis bei Militär und Polizei entscheiden sich deshalb immer häufiger für Nylon als preiswerte Alternative zum herkömmlichen Lederholster.
Diese Gürtelholster mit Magazintasche ist für mittelgroße Pistolen passend. 

Verfügbarkeit
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Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.47 „Führen“ im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe...

a) in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird.

b) im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird.

c) im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.


K1 1.60 Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?

a) Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird.

b) Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet.

c) Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.


K1 2.11 Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?

a) Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.

b) Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.

c) Eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufgeben.


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