BESCHREIBUNG
WAFFEN - QUIZ
BEWERTUNGEN
Holster für Revolver bis 3"
Passend für: Weihrauch: HW 88Reck / Umarex: Agent, Cief spez., Perfec., Mod. 2000, Champ. Geco: 722GERMA: EC R66/77Colt: Detect. spec.,Cobra, Agent IWG: Kurier Röhm: RG59, 69, 79, 89 Mauser: K50, WTP, Mag Weihr.: HW37, HW88, HW1G/1S/2R/6/1OGR/3
K1 1.60 Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
a) Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird.
b) Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet.
c) Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.
a) Ja, es sind ja offensichtlich nur abgeschossene Hülsen.
b) Nein, solange sich Personen in der Schießbahn befinden, werden die abgelegten Waffen nicht berührt.
c) Die Standaufsicht hat den Fehler gemacht, die Sicherheit vor dem Scheibenwechsel nicht kontrolliert zu haben. Es wäre immerhin möglich, dass es sich nicht nur um leere Hülsen, sondern auch um Versarger handelt.
a) Ja. Hier haben wir einen Ausnahmefall von der Regel, dass die Munitionsbezeichnung übereinstimmen müsste. Aus dieser (für Magnumladungen zugelassenen) Waffe, können auch schwächere und etwas kürzere Patronen mit der Bezeichnung .38 Spezial verschossen werden.
b) Nein, es darf nur die Munition aus einer Woche verschossen werden, deren Bezeichnung auf der Waffe draufsteht.
c) Nein, denn Patronen .38 und .357 Magnum haben ganz verschiedene Geschossdurchmesser.