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Scheibenauflage Feldbogenscheibe ca. 60cm

Scheibenauflage Feldbogenscheibe ca. 60cm
Feldbogenscheibe ca. 60cm

Feldbogenscheibe ca. 60cm
Tipp: Für die Befestigung einer Scheibenauflage und zum Schutz der Pfeile wären spezielle <a href=1690240.htm>Scheibennägel aus Kunststoff  </a> sinnvoll.

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Artikelnummer: 1690206
Artikelname: Scheibenauflage Feldbogenscheibe ca. 60cm
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Scheibenauflage Feldbogenscheibe ca. 60 cm

Die Scheibenauflage "Feldscheibe" mit einem Spiegeldurchmesser von rund 60cm besteht aus festem Papier und ist mit Nylonfäden durchwirkt. Diese Auflagen sind somit wetterunempfindlicher. So können auf solche Scheiben ca. 1000 Schuss abgegeben werden, ohne dass die Scheibe zerfleddert.

Tipps zu Scheibenauflage Feldbogenscheibe ca. 60cm

Scheibennägel

Für die Befestigung einer Scheibenauflage sind spezielle Scheibennägel sinnvoll. Diese sind aus Kunststoff, damit der Pfeil bei einem Treffer auf so einem Nagel möglichst nicht beschädigt wird.

Pfeilfangnetz

Mit einem Pfeilfangnetz erspart sich der Schütze das lästige suchen der Pfeile und schafft sich ein sicheres Schussfeld. Selbst mit stärksten Bögen wird das Netz nicht durchschossen.

Pfeilzieher

Auf dem ersten Blick nur ein kleines Zubehör was gerne vernachlässigt wird. Jedoch ist bekanntlich das richtige Werkzeug die halbe Arbeit. Häufig stecken die Pfeile ziemlich tief und fest in der Zielscheibe. Mit einem Pfeilzieher lassen sich die Pfeile deutlich komfortabler herausziehen.

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

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K1 1.28 Zu welcher Waffenart im Sinne des Waffengesetzes zählt eine Unterhebel-Repetierbüchse (leveraction)?

a) Einzelladerwaffen

b) Repetierwaffen

c) halbautomatische Waffen


K1 2.10 Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?

a) Erlaubnisbehörde

b) Deutscher Schützenbund

c) Bundeszentralregister


K1 4.09 Sind Sie in Bezug auf die sichere Verwahrung ihrer Waffe(n) oder Munition zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?

a) Es besteht keine Pflicht zum Nachweis über die sichere Verwahrung.

b) Ja, wer Waffen oder Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Verwahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.

c) Nein, nur wenn mehr als 10 Schusswaffen im Besitz sind.


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