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Selbstschussböller, Alarmböller

Selbstschussböller, Alarmböller
Selbstschussböller

Selbstschussböller
Als Alternative gibt es den Artikel  <a href=1900205.htm> Kieferle M1 Nr. 1900205 </a>  von der selben Herstellerfirma im Kaliber 9mm R Knall

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Artikelnummer: 1900200
Artikelname: Selbstschussböller, Alarmböller
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Selbstschussböller mit Zugauslösung

Der Selbstschussböller ist ein Alarmgerät mit Zugauslösung für den Selbstschutz. Nach meiner Einschätzung ist das Gerät beispielsweise zum Vertreiben von Wildschweinen aus einem Garten bestens geeignet, ohne die Tiere zu verletzen. Im Video wird das Gerät gezeigt, beschrieben und mit zwei Schüssen vorgeführt.

Dieses Gerät im Kaliber 16 wird nicht mehr produziert und kann daher nicht mehr geliefert werden. Abgesehen davon, ist das Kaliber für den freien Verkauf zu groß.

Als Alternative gibt es den Artikel Kieferle M1 Nr. 1900205 von der selben Herstellerfirma im Kaliber 9mm R Knall


         
             

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 2.24 Wer benötigt als Sportschütze ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten?

a) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis- und bedürfnispflichtige Großkaliberwaffe erwerben wollen.

b) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Einzellader-Flinten bis Kaliber 12 erwerben wollen.

c) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Schusswaffe bis Kaliber .22lr (mit Randzündung) erwerben wollen.


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K9 108 Ein Sportschütze möchte mit so einer Pistole (Walter PP, Kaliber 7,65 Browning) unter Ihrer Aufsicht am Schießen teilnehmen. Der Stand ist bis 1500 Joule zugelassen. Ist das zulässig?

a) Nein, das Kaliber ist zu groß.

b) Nein, die Energiegrenze wird überschritten.

c) Ja er darf damit schießen, weil der Stand dafür zugelassen ist.

d) Nein. Die Waffe entspricht nicht dem Regelwerk einer zugelassenen Schießsportordnung. Es wäre damit kein sportliches Schießen.


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