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Selbstschussböller, Alarmböller

Selbstschussböller, Alarmböller
Selbstschussböller

Selbstschussböller
Als Alternative gibt es den Artikel  <a href=1900205.htm> Kieferle M1 Nr. 1900205 </a>  von der selben Herstellerfirma im Kaliber 9mm R Knall

Frei ab 18 Jahren, ein Altersnachweis ist erforderlich.

Artikelnummer: 1900200
Artikelname: Selbstschussböller, Alarmböller
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Selbstschussböller mit Zugauslösung

Der Selbstschussböller ist ein Alarmgerät mit Zugauslösung für den Selbstschutz. Nach meiner Einschätzung ist das Gerät beispielsweise zum Vertreiben von Wildschweinen aus einem Garten bestens geeignet, ohne die Tiere zu verletzen. Im Video wird das Gerät gezeigt, beschrieben und mit zwei Schüssen vorgeführt.

Dieses Gerät im Kaliber 16 wird nicht mehr produziert und kann daher nicht mehr geliefert werden. Abgesehen davon, ist das Kaliber für den freien Verkauf zu groß.

Als Alternative gibt es den Artikel Kieferle M1 Nr. 1900205 von der selben Herstellerfirma im Kaliber 9mm R Knall


         
             

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

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K1 2.128 Wo darf der Sportschütze Patronen mit Hohlspitzgeschossen aus Kurzwaffen im Kaliber .22lr verschießen?

a) Auf dem eigenen Grundstück.

b) Auf dafür zugelassenen Schießständen.

c) Nirgends, das ist gesetzlich verboten.


K9 112 Sie bemerken als Aufsicht, dass ein Schütze gerade mit seiner Pistole Kaliber .45 Auto trainiert hatte und nun mit der selben Munition ein Revolver geladen wird. Kann das richtig sein?


a) Nein. Pistolenmunition kann im Revolver nicht passen, weil Revolverpatronen immer einen Rand haben und Pistolenmunition in der Regel eine Auszieherrille?

b) Ja, wenn der Geschossdurchmesser gleich ist, also das Nennkaliber .45.

c) Ja. Entscheidend ist die Bezeichnung der Munition auf dem Revolver. Also in diesem Fall .45 Auto. Leider sind die Bezeichnungen aber nicht immer eindeutig.


K9 161 Ist es statthaft, in einem Revolver Kaliber .357 Magnum auch Patronen mit der Bezeichnung .38 S&W zu verschießen?


a) Ja. Aus dieser (für Magnumladungen zugelassenen) Waffe, können auch schwächere und kürzere Patronen mit der Bezeichnung .38 S&W verschossen werden.

b) Nein, es darf prinzipiell nur die Munition aus einer Waffe verschossen werden, deren Bezeichnung auf der Waffe draufsteht. Es gibt hier nur eine Ausnahme für die Patrone mit der Bezeichnung .38 Spezial.

c) Nein, denn Patronen .38 und .357 Magnum haben ganz verschiedene Geschossdurchmesser.


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