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schwarze Nylon Pistolenfutteral mit Außentasche

schwarze Nylon Pistolenfutteral mit Außentasche
Futteral für Revolver und Pistolen in schwarz

Futteral für Revolver und Pistolen in schwarz
Futteral für Revolver und Pistolen in schwarz und mit Außentasche
Angebot gilt ohne Waffe

Artikelnummer: 1340098
Artikelname: schwarze Nylon Pistolenfutteral mit Außentasche
Warengruppe: alle Produkte anzeigen


Futteral für Revolver und Pistolen in schwarz und mit Außentasche


 Leider nicht mehr lieferbar

Dieses Futteral mit Außentaschen und guter Polsterung ist für Pistolen und Revolver gut geeignet.

In einer solchen Tasche wird ihre Waffe beim Transport gut geschützt.

Verfügbarkeit
Im Moment nicht lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
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K1 2.134 Das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist...

a) für jeden erlaubt, der eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat.

b) für jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann.

c) für jeden erlaubt, der die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz nachgewiesen hat und dem durch die Behörde eine entsprechende Erlaubnis nach § 27 SprengG erteilt wurde.


K1 4.13 Wie können Waffen und Munition außerhalb der Wohnung, z.B. bei Hotelübernachtung anlässlich eines Wettkampfes, sicher aufbewahrt werden?

a) Die Schusswaffe/n ist/sind immer am Körper zu tragen.

b) Ein wesentlicher Teil der Schusswaffe/n ist zu entnehmen und mit sich zu führen. Der Rest der Schusswaffe ist gegen unbefugten Zugriff zu sichern.

c) Aufbewahrung in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis.


K9 121 Besteht hier ein Problem?


a) Nein. Magazine sind keine wesentlichen Teile von Schusswaffen und man darf die frei ab 18 Jahren besitzen. Zum Üben kann man sowas benutzen.

b) Ja. Es handelt sich bei diesem Magazin um einen verbotenen Gegenstand, weil das maximale Fassungsvermögen nur noch 20 Schuss betragen darf (das Waffengesetz wurde geändert).


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