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Zweibein für hängende Waffenposition

Zweibein für hängende Waffenposition
Dieses robuste Zweibein für hängende Waffenposition wird an der oberen Waeverschiene befestigt.

Dieses robuste Zweibein für hängende Waffenposition wird an der oberen Waeverschiene befestigt.
Zweibein für hängende Waffenposition
Minimale Standhöhe ab Oberkante Waeverschiene185 mm.
Maximale Standhöhe ca. 290 mm

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Artikelnummer: 1165660
Artikelname: Zweibein für hängende Waffenposition
Preis: 196,32 € inkl. 19% MwSt.
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Warengruppe:
Zweibeine


Zweibein für hängende Waffenposition

Dieses robuste Zweibein für hängende Waffenposition wird an der oberen Waeverschiene befestigt. So kann die Waffe auspendeln.

Gewicht circa 682g

Minimale Standhöhe ab Oberkante Waeverschiene ca.185 mm.

Maximale Standhöhe ca. 290 mm

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

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K3 21. Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?

a) Ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist.

b) Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.

c) Nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.


K9 101 Ist die Waffe so korrekt auf einem Schießstand abgelegt?


a) Nein, das Magazin darf nicht geladen daneben liegen.

b) Ja, wenn die Waffe auch gesichert ist.

c) Ja, die Waffe ist entladen und der Verschluss steht offen.


K9 113 Insbesondere Raumschießanlagen müssen regelmäßig gereinigt werden, weil sich dort unverbranntes Treibladungspulver ablagert. Wer darf die anfallenden Rückstände von Treibladungspulver fachgerecht entsorgen?

a) Der zuständige Schießleiter.

b) Die zuständige Standaufsicht.

c) Jemand mit gültiger Erlaubnis nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz, darf die Rückstände von Treibladungspulver auch entsorgen.

d) Das Fachpersonal einer Reinigungsfirma.


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