Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Recurvbogen Kinder "Little Cup"

Artikel vormerken
Artikelnummer: 1600112
Artikelname: Recurvbogen Kinder "Little Cup"
Preis: 80,55 € inkl. 19% MwSt.
Artikel vormerken
Warengruppe:


Hinweis zu Recurvbogen Kinder "Little Cup"

Antworten auf viele Fragen zum Thema Bogenschießen finden Sie unter Bogen 1x1 auf meinen Seiten. Vor einer Kaufentscheidung ist ja beispielsweise die Bestimmung der Bogengröße wichtig.

Ein Pfeil wird immer so eingenockt , dass die andersfarbene Feder (Leitfeder) 
nach außen (weg vom Griffstück) zeigt. Bei Bedarf sehen Sie bitte auf meiner Webseite unter  Bogen 1x1 nach.
Ab sofort habe ich auch für Pfeile aus stabilem Glasfieber die passenden Ersatzteile wie Pfeilspitzen , Federn und Nocken im Angebot. Auch den richtigen Kleber kann ich gerne liefern.

Verfügbarkeit
Recurvbogen Kinder "Little Cup" kann unverbindlich vorgemerkt werden und wäre damit sozusagen in der Wartereihe. Leider kann es bei rückständigen Artikeln zu Preiserhöhung kommen. Wo das zutrifft, erhalten Sie bei Eintreffen der Ware ein Angebot mit dem dann gültigen Preis.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.90 Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „bearbeitet“?

a) Der Schaft eines Gewehres wird auf ein für den Schützen passendes Maß abgefräst.

b) Die gebrochene Schließfeder einer Pistole wird ausgetauscht.

c) Der Lauf eines Revolvers wird von einem befreundeten Schlosser auf 4 Zoll verkürzt.


K1 2.110 Welche Waffen dürfen ohne Beschusszeichen einem anderen zum Schießen überlassen werden?

a) alle Schusswaffen

b) Grundsätzlich keine Schusswaffen, außer diejenigen, die vor dem 1. Januar 1891 hergestellt wurden oder für die von einem Beschussamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass der Beschuss der Waffe nicht durchgeführt werden kann.

c) Doppelflinten


K1 2.11 Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?

a) Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.

b) Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.

c) Eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufgeben.


Bewertungen




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK