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Gefahrensymbol Explodierende Bombe 74x105

Gefahrensymbol Explodierende Bombe 74x105
Gefahrensymbol Explodierende Bombe 74x105

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Artikelnummer: 2-20
Artikelname: Gefahrensymbol Explodierende Bombe 74x105
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Gefahrensymbol Explodierende Bombe 74x105
Diese Größe ist optimal für die Kennzeichnung von Pulverlagerstätten nach Lagerrichtlinie 410.Der Artikel wird hier insbesondere für Inhaber einer Erlaubnis nach ;27 Sprengstoffgesetz angeboten.

Ich biete auch verschiedene staatlich und behördlich anerkannte Schulungen gemäß dem Waffen- und Sprengstoffgesetz an.

Alle diese Kurse werden mit moderner Technik dargeboten. Es werden je Lehrgang hunderte Farbfolien mit technischen Details und selbst erstellte Videos in Großformat gezeigt. Der Vortrag ist anschaulich und einprägsam.
Die Schulung bietet auch Anregungen zur sportlichen Ausrichtung und im Gespräch mit anderen Teilnehmern ergeben sich oft interessante Kontakte zu Vereinen und Möglichkeiten. Zur Unterkunft kann ich bei Bedarf mit einer Auflistung von Quartieren gerne helfen. Ideal ist i.d.R. Übernachtung beim Schulungshaus.

Schulungspreise

butt1 Böllerschießen   90,-€

butt1 Vorderladerlehrgang   95,-€

butt1 Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen  ab 105,-€

 Waffensachkunde für Sportschützen   183,-€



Verfügbarkeit
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Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 1.32 Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen:

a) Stahlkugeln für Präzisionsschleudern

b) Patronenmunition Kaliber .38 Special

c) .177 (4,5 mm) Rundkugeln


K1 2.10 Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?

a) Erlaubnisbehörde

b) Deutscher Schützenbund

c) Bundeszentralregister


K3 25. Darf einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlassen werden?

a) Ja, aber nur zur Mitnahme nach Hause.

b) Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte.

c) Nein, unter keinen Umständen.


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