Hilfe zum Web-Angebot Zurück zur Homepage Suche über alle Seiten email an Jan Schlottmann

Gefahrensymbol Explodierende Bombe 74x105

Gefahrensymbol Explodierende Bombe 74x105
Gefahrensymbol Explodierende Bombe 74x105

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 2-20
Artikelname: Gefahrensymbol Explodierende Bombe 74x105
Preis: 0,95 € inkl. 19% MwSt.
Artikel in Warenkorb hinzufügen


Gefahrensymbol Explodierende Bombe 74x105
Diese Größe ist optimal für die Kennzeichnung von Pulverlagerstätten nach Lagerrichtlinie 410.Der Artikel wird hier insbesondere für Inhaber einer Erlaubnis nach ;27 Sprengstoffgesetz angeboten.

Ich biete auch verschiedene staatlich und behördlich anerkannte Schulungen gemäß dem Waffen- und Sprengstoffgesetz an.

Alle diese Kurse werden mit moderner Technik dargeboten. Es werden je Lehrgang hunderte Farbfolien mit technischen Details und selbst erstellte Videos in Großformat gezeigt. Der Vortrag ist anschaulich und einprägsam.
Die Schulung bietet auch Anregungen zur sportlichen Ausrichtung und im Gespräch mit anderen Teilnehmern ergeben sich oft interessante Kontakte zu Vereinen und Möglichkeiten. Zur Unterkunft kann ich bei Bedarf mit einer Auflistung von Quartieren gerne helfen. Ideal ist i.d.R. Übernachtung beim Schulungshaus.

Schulungspreise

butt1 Böllerschießen   90,-€

butt1 Vorderladerlehrgang   95,-€

butt1 Laden- und Wiederladen von Patronenhülsen  ab 105,-€

 Waffensachkunde für Sportschützen   183,-€



Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

Anonymes Waffen-Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.105 Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass?

a) Zum dauerhaften Verbringen von Feuerwaffen in Mitgliedstaaten.

b) Zur Feuerwaffenmitnahme bei Reisen in Mitgliedstaaten, beispielsweise zur Teilnahme an schießsportlichen Veranstaltungen oder zur Jagd.

c) Zur Feuerwaffenmitnahme bei Reisen in Mitgliedstaaten, muss ich die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen.


K1 2.12 Was ist zu tun, wenn Erlaubnisurkunden abhanden kommen?

a) Das Abhandenkommen ist unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

b) Eine Ersatzausfertigung ist zu beantragen.

c) Solange das Dokument nicht genutzt wird ist nichts weiter zu veranlassen.


K9 107 Ist die Waffe so korrekt auf einem Schießstand abgelegt?


a) Nein, denn die Trommel ist nicht ausgeschwenkt.

b) Ja, denn die Ladeklappe ist offen und bei diesem Modell kann die Trommel nicht ausgeschwenkt werden.


Bewertungen




Waffen-Schlottmann.de verwendet Cookies. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. » OK