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Schießbrille OX3000 Peltor / Klarsicht

Schießbrille OX3000 Peltor / Klarsicht
Schutzbrille Peltor QX 3000 / Klarsicht

Schutzbrille Peltor QX 3000 / Klarsicht
Schutzbrille Peltor QX 3000 / Klarsicht
Schutzbrille Peltor QX 3000 / Klarsicht

Sofort lieferbar.
Artikelnummer: 1320100-000
Artikelname: Schießbrille OX3000 Peltor / Klarsicht
Preis: 15,00 € inkl. 19% MwSt. (22,00 €)
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Schutzbrille Peltor QX 3000 / Klarsicht


Schießbrille in klarer Ausführung. Das Nasenpolster ist angenehm weich. Das weit herum reichende Glas schützt auch vor Patronenhülsen vom Nachbarschützen.                 
       
Seitenansicht (graue Tönung) mit den in der Länge verstellbaren Bügeln  
Zum Lieferumfang jeder dieser Brillen gehört auch ein Gummiband (Sprap-System). Dieses kann in die Bügel eingeklickt werden und sichert die Brillen gegen verrutschen und herunterfallen bei aktivem Sport.

Verfügbarkeit
Sofort lieferbar.

Anonymes Quiz mit verschiedenen Gewinnaussichten
Hier finden Sie beispielhafte "Quizfragen" aus dem offiziellen >> Fragenkatalog << zur Waffensachkundeprüfung und Sie können verschiedene Dinge gewinnen. Mein Wissenstest ist kostenlos, kann über Stichwortsuche als Nachschlagewerk dienen, Unterhaltung bieten und soll den >> Schulungserfolg << optimieren. Hier geht es >> zur gratis Vollversion <<.

K1 2.138 Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?

a) Änderung des Verschlusses von Rand- auf Zentralfeuer

b) Aufsetzen eines Wechselsystems

c) Anbringen von Sportgriffschalen


K1 2.56 Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?

a) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.

b) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.

c) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).


K1 2.57 Welcher Sportschütze muss sich einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen, um seine persönliche Eignung zum Waffenerwerb nachzuweisen?

a) 18-jähriger Sportschütze für eine Kleinkaliberpistole (KK-Pistole)

b) 21-jähriger Sportschütze für ein Kleinkalibergewehr (KK-Gewehr)

c) 24-jähriger Sportschütze für eine als erste Großkaliberwaffe zu erwerbende halbautomatische Pistole im Kaliber .45 ACP


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