Schreckschuss-Pistole Röhm RG96 Kaliber 9 mm P.A. Knall/Gas, selbstladend - mit Abschussbecher für Pyrotechnik Eine dynamische Signalwaffe seitlicher Patronenauswurf, Funktion und Sicherung ähnlich scharfer Modelle, single/double action, mit Signalbecher Nr. 1. Sicherungshebel mit Entspannfunktion, außen liegender Verschlusshebel, Hahn mit Sicherungsraste, Polymer-Griffstück schwarz, Zink-Druckguss-Schlitten brüniert, Funktionsteile und Stoßboden aus Stahl. Das Verschießen von 15 mm Zusatzmunition (z.B. Signalsterne, Pfeif- und Knatterpatronen) nur Signalbecher möglich. | Solide, deutsche Qualität Die Heckler&Koch dient als Bewaffnung der Bundeswehr ist durch ihr Kunststoffgriffstück auffallend leicht. Ich habe den Schallpegel bei der Pistole RG96 mit Patronen von RWS gemessen und dabei 112,4db ermittelt. | | | Bilder  Gaspistole Röhm RG 96  Gaspistole Röhm RG 96  Solche passende Munition (Beispiel)darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas müsste abgehollt werden. Die Waffe ohne Munition kann verschickt werden.  Passende pyrotechnische Artikel darf ich leider nicht versenden, weil das Gefahrgut ist. Sowas und Munition müsste abgehollt werden. Die Waffe selbst kann verschickt werden. Technische Daten zu Gaspistole Röhm RG 96Waffenlänge ca. 187 mm Waffenbreite ca. 35 mm Waffenhöhe ca. 133 mm Waffengewicht ca. 800g Lauflänge ca. 100mm Magazinkapazität 9 Schuss
Hinweis zu Gaspistole Röhm RG 96Deutsches Waffengesetz / bitte beachten ! Seit dem 01.04.2003 gibt es den kleinen Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen. Sie benötigen diesen kleinen Waffenschein nur dann, wenn Sie beabsichtigen eine Gas- oder Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich zu tragen. Wenn Sie die gleiche Waffe ungeladen und verpackt transportieren, brauchen Sie diesen kleinen Waffenschein nicht! Zum Kauf von diesen Gas- und Schreckschusswaffen braucht man ebenfalls keine Berechtigung. Der Verkauf erfolgt gegen Altersnachweis ab 18 Jahren. Einen Antrag auf den kleinen Waffenschein können Sie bei Ihrer zuständigen Behörde stellen. Zuständig ist dafür in den meisten Bundesländern das Landratsamt und in den Städten meist das Ordnungsamt.
Verfügbarkeit Im Moment nicht lieferbar.
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