Waffen, Waffenpflege, Waffenzubehör, Waffenrecht, Waffenschulungen und Selbstschutz

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Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis  Waffenrecht

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Sie dürfen an Silvester wieder schießen

das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. 
Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.

 

weitere Informationen:

1. Erwerb ab 18 Jahren
2. Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit
3. Schießen auf einem umfriedeten (eingezäunten) Grundstück

 

1.      Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

 

Gleiches gilt für den Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.2).

 

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen über 7,5 Joule ist erlaubnispflichtig (WBK) (siehe § 2 Abs. 2 WaffG).

2.      Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen (egal welche       Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.

 

Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

 

3.      Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2-Waffen

Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4 Satz 1 WaffG).

 

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:

Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

 

4.      Hinweispflicht des Händlers beim Überlassen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

Gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WaffG. wird hiermit auf das Erfordernis des Waffenscheins zum Führen und ggf. einer Schießerlaubnis hinzuweisen.

 

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staatlich anerkannte Lehrgänge zum Umgang mit Schwarzpulver bei J. Schlottmann


Interessieren Sie sich für das Schießen mit Vorderladerwaffen und das kultige Handtieren mit Pulver und Blei? Als Vorderladerschütze oder Kanonier können Sie sich in eine andere Zeit versetzen und mit Kameraden dieses schöne Hobby ausüben. Beachten Sie dazu auch die Videos. Meine Lehrgänge für Schützen sind staatlich anerkannt (siehe beim Punkt Schulungen). Unter dem Punkt Infos und News und dann Waffen 1x1 finden Sie Informationen zu Ihren Möglichkeiten als Sportschütze. Passende Waffen finden Sie unter "Vorderlader".



Unsere Firma wurde bewertet:
Tobias L. am 15.02.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe die P99 Pistole mit Munition und Pyrotechnik heute erhalten. Verpackung 1A, schneller Versand.
Sehr zu empfehlen.

Harald F. am 13.02.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe meine Lieferung superschnell bekommen - alles war vollständig und gut verpackt -
Auf Eurer Internetseite wird man sehr gut beraten nur, der Ton der Videos ist manchmal nicht so gut.
kurz Fa. Schlottmann hat einen Neukunden gewonnen

Wolfgang T. am 11.02.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Ich bin sehr zufrieden mit der HW40,
schnelle Lieferung,top Qualität!
Grüße

Hans T. am 28.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe mir bei Euch Munition bestellt und erhalten.Natürlich hatte ich verkehrt bestellt.Nach einem Anruf bekam ich die richtige Munition.Ohne langes hin und her, einfach super!Danke.

Anton R. am 24.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Nach kompetenter Beratung wurde das Luftdruckgewehr HW77 wie vereinbart
zur vollsten Zufriedenheit geliefert.

Die Fa. Schlottmann möchte ich auf diesem Wege weiter empfehlen.

Mit lieben Grüssen aus Österreich.

Karl R. am 22.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:von der Bestellung bis zur Lieferung alles korreckt u.bestens gelaufen sehr gute firma.

Donny O. am 20.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe den Revolver heute erhalten, hat alles sehr gut geklappt, vielen Dank!

Horst S. am 15.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe mir vor einiger Zeit ein Weihrauch Luftgewehr gekauft.
Schnelle Lieferung!
Bin sehr Zufrieden.
Gruß Horst

Hartmut E. am 14.01.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Kurz nach der Bestellung und Zahlung per. Vorkasse habe ich die Ware (HW77k Sondermodell) erhalten. Bestellabwicklung und Ware sind top. Ich würde jederzeit wieder bei der Firma Schlottmann kaufen.

Heike C. am 31.12.2009
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Habe eine Röhm RG3 im Set zum Abschießen von Pyrotechnik und verschiedene Pyromunition gekauft. Empfehlenswerter Geschäftspartner! Sehr gute, unkomplizierte Kundenbetreuung! Jederzeit wieder!