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Waffen, Waffenpflege, Waffenzubehör, Waffenrecht, Waffenschulungen und Selbstschutz |
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Sie dürfen an Silvester wieder schießen das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. |
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weitere Informationen: 1. Erwerb ab 18 Jahren
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1.
Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen Der Erwerb und Besitz von Druckluft-,
Federdruckwaffen und CO2-Waffen unter 7,5 Joule, die
mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren
erlaubnisfrei möglich (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2,
Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1) Gleiches gilt für den Erwerb und Besitz
von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die vor
dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages
genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend
den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht
worden sind (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2,
Unterabschnitt 2 Nr. 1.2). Der Erwerb und Besitz von Druckluft-,
Federdruckwaffen und CO2-Waffen über 7,5 Joule ist
erlaubnispflichtig (WBK) (siehe § 2 Abs. 2 WaffG). 2.
Führen von
Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen Das
Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
(egal welche Energie/Joulezahl)
ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche
Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume
oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem.
§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn
die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu
einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu
einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang
damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand). 3.
Schießen mit
Druckluft-, Federdruckwaffen und Co2-Waffen Jedes
Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12
Abs. 4 Satz 1 WaffG). Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1
WaffG: Ein
Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im
befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine
Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern
die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können. 4. Hinweispflicht des Händlers beim Überlassen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen Gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WaffG. wird hiermit auf das Erfordernis des Waffenscheins zum Führen und ggf. einer Schießerlaubnis hinzuweisen.
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| Interessieren Sie sich für das Schießen mit Vorderladerwaffen und das kultige Handtieren mit Pulver und Blei? Als Vorderladerschütze oder Kanonier können Sie sich in eine andere Zeit versetzen und mit Kameraden dieses schöne Hobby ausüben. Beachten Sie dazu auch die Videos. Meine Lehrgänge für Schützen sind staatlich anerkannt (siehe beim Punkt Schulungen). Unter dem Punkt Infos und News und dann Waffen 1x1 finden Sie Informationen zu Ihren Möglichkeiten als Sportschütze. Passende Waffen finden Sie unter "Vorderlader". |
Unsere Firma wurde bewertet:
| Tobias L. am 15.02.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe die P99 Pistole mit Munition und Pyrotechnik heute erhalten. Verpackung 1A, schneller Versand. Sehr zu empfehlen. |
| Harald F. am 13.02.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe meine Lieferung superschnell bekommen - alles war vollständig und gut verpackt - Auf Eurer Internetseite wird man sehr gut beraten nur, der Ton der Videos ist manchmal nicht so gut. kurz Fa. Schlottmann hat einen Neukunden gewonnen |
| Wolfgang T. am 11.02.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Ich bin sehr zufrieden mit der HW40, schnelle Lieferung,top Qualität! Grüße |
| Hans T. am 28.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe mir bei Euch Munition bestellt und erhalten.Natürlich hatte ich verkehrt bestellt.Nach einem Anruf bekam ich die richtige Munition.Ohne langes hin und her, einfach super!Danke. |
| Anton R. am 24.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Nach kompetenter Beratung wurde das Luftdruckgewehr HW77 wie vereinbart zur vollsten Zufriedenheit geliefert. Die Fa. Schlottmann möchte ich auf diesem Wege weiter empfehlen. Mit lieben Grüssen aus Österreich. |
| Karl R. am 22.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | von der Bestellung bis zur Lieferung alles korreckt u.bestens gelaufen sehr gute firma. |
| Donny O. am 20.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe den Revolver heute erhalten, hat alles sehr gut geklappt, vielen Dank! |
| Horst S. am 15.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe mir vor einiger Zeit ein Weihrauch Luftgewehr gekauft. Schnelle Lieferung! Bin sehr Zufrieden. Gruß Horst |
| Hartmut E. am 14.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Kurz nach der Bestellung und Zahlung per. Vorkasse habe ich die Ware (HW77k Sondermodell) erhalten. Bestellabwicklung und Ware sind top. Ich würde jederzeit wieder bei der Firma Schlottmann kaufen. |
| Heike C. am 31.12.2009 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe eine Röhm RG3 im Set zum Abschießen von Pyrotechnik und verschiedene Pyromunition gekauft. Empfehlenswerter Geschäftspartner! Sehr gute, unkomplizierte Kundenbetreuung! Jederzeit wieder! |