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Waffenschein, Waffen, Waffenzubehör, Waffenrecht, Waffenschulungen und Selbstschutz |
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Um den kleinen Waffenschein zum Führen
von Gas und Schreckschusswaffen von Ihrer zuständigen Behörde zu
erhalten, brauchen sie keinen Lehrgang. Dafür müssen sie nur ein
polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und den Antrag stellen. Die
Kosten betragen ca. 50.- Euro. Für einen Waffenschein zum Führen richtiger Verteidigungswaffen brauchen Sie einen Waffensachkundelehrgang ( siehe http://www.waffensachkunde.de ). Der Lehrgang allein reicht jedoch nicht aus. Sie müssen gegenüber Ihrer zuständigen Behörde das Bedürfnis nachweisen. Hinweis: |
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Leider
gibt es für den Selbstschutz keine optimale Lösung. Wenn Sie mit
dem Anliegen, sich z.B. auf Grund von Überfällen besser schützen
zu wollen an Ihre zuständige Behörde herantreten, wird man Ihnen
einen kleinen Waffenschein für Gas und Schreckschusswaffen
anbieten. Diese sind jedoch wenig effektiv und verschlimmern im
Erstfall eher die Situation. Möglicher Weise hat der Gegner eine
richtige Waffe. Einen Waffenschein für "richtige" Waffen
wird man Ihnen erfahrungsgemäß nicht ausstellen. Das Problem
besteht darin, das Bedürfnis nachzuweisen und dabei glaubhaft zu
machen, dass man persönlich deutlich mehr als die Allgemeinheit
gefährdet ist.
Viele Leute glauben, dass ein Sportschütze nur durch seine Mitgliedschaft im Verein einen Waffenschein erhält. Das ist absolut falsch. Ein Sportschütze erhält nach Einfüllung der Voraussetzungen eine Waffenbesitzkarte. Damit darf der Sportschütze die Waffe jedoch nicht in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich tragen (Führen). Zur Mitgliedschaft im Schützenverein gehört auch ein gutes, inneres Verhältnis zu Schusswaffen und der Wunsch damit regelmäßig zu schießen (siehe http://www.schuetzenclub.de ). Die Mitgliedschaft im Verein allein reicht nicht aus, um dauerhaft eine Waffenbesitzkarte zu erhalten. Um die Erlaubnis beantragen zu können, muss der Schütze insbesondere sein Bedürfnis und eine absolvierte Waffensachkundeprüfung nachweisen (siehe http://www.waffensachkunde.de ). Bei der Bearbeitung werden außerdem z. B. das Mindestalter und die Zuverlässigkeit überprüft. Zuständig sind in der Regel die Landratsämter. 1.
Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen Der Erwerb und Besitz von Druckluft-,
Federdruckwaffen und CO2-Waffen unter 7,5 Joule, die
mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren
erlaubnisfrei möglich (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2,
Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1) Gleiches gilt für den Erwerb und Besitz
von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die vor
dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages
genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend
den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht
worden sind (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2,
Unterabschnitt 2 Nr. 1.2). Der Erwerb und Besitz von Druckluft-,
Federdruckwaffen und CO2-Waffen über 7,5 Joule ist
erlaubnispflichtig (WBK) (siehe § 2 Abs. 2 WaffG). 2.
Führen von
Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen Das
Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
(egal welche Energie/Joulezahl)
ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche
Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume
oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem.
§ 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn
die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu
einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu
einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang
damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand). 3.
Schießen mit
Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen Jedes
Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12
Abs. 4 Satz 1 WaffG). Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1
WaffG: Ein
Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im
befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine
Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern
die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können. 4. Hinweispflicht des Händlers beim Überlassen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen Gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WaffG. wird hiermit auf das Erfordernis des Waffenscheins zum Führen und ggf. einer Schießerlaubnis hinzuweisen.
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Unsere Firma wurde bewertet:
| Tobias L. am 15.02.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe die P99 Pistole mit Munition und Pyrotechnik heute erhalten. Verpackung 1A, schneller Versand. Sehr zu empfehlen. |
| Harald F. am 13.02.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe meine Lieferung superschnell bekommen - alles war vollständig und gut verpackt - Auf Eurer Internetseite wird man sehr gut beraten nur, der Ton der Videos ist manchmal nicht so gut. kurz Fa. Schlottmann hat einen Neukunden gewonnen |
| Wolfgang T. am 11.02.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Ich bin sehr zufrieden mit der HW40, schnelle Lieferung,top Qualität! Grüße |
| Hans T. am 28.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe mir bei Euch Munition bestellt und erhalten.Natürlich hatte ich verkehrt bestellt.Nach einem Anruf bekam ich die richtige Munition.Ohne langes hin und her, einfach super!Danke. |
| Anton R. am 24.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Nach kompetenter Beratung wurde das Luftdruckgewehr HW77 wie vereinbart zur vollsten Zufriedenheit geliefert. Die Fa. Schlottmann möchte ich auf diesem Wege weiter empfehlen. Mit lieben Grüssen aus Österreich. |
| Karl R. am 22.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | von der Bestellung bis zur Lieferung alles korreckt u.bestens gelaufen sehr gute firma. |
| Donny O. am 20.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe den Revolver heute erhalten, hat alles sehr gut geklappt, vielen Dank! |
| Horst S. am 15.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe mir vor einiger Zeit ein Weihrauch Luftgewehr gekauft. Schnelle Lieferung! Bin sehr Zufrieden. Gruß Horst |
| Hartmut E. am 14.01.2010 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Kurz nach der Bestellung und Zahlung per. Vorkasse habe ich die Ware (HW77k Sondermodell) erhalten. Bestellabwicklung und Ware sind top. Ich würde jederzeit wieder bei der Firma Schlottmann kaufen. |
| Heike C. am 31.12.2009 | |
| Bewertung: |
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(sehr gut)
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| Kommentar: | Habe eine Röhm RG3 im Set zum Abschießen von Pyrotechnik und verschiedene Pyromunition gekauft. Empfehlenswerter Geschäftspartner! Sehr gute, unkomplizierte Kundenbetreuung! Jederzeit wieder! |