Waffenschein, Waffen, Waffenzubehör, Waffenrecht, Waffenschulungen und Selbstschutz

Senden Sie eine Nachricht an Firma Schlottmann-Net e. Kfm. Kontakt: Tel.   0385/7605322 oder E-Mail:    Postmaster@Schlottmann-Net.com     Zur Startseite von Firma Schlottmann-Net e. Kfm.

Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren gegen Altersnachweis  Waffenrecht

Bogenschießen
Bogenschießen / Natursport für Alt und Jung
Armbrustschießen
Armbrustschießen für Freizeit und Sport
freie Waffen
freie Waffen für Freizeit und Sport
Hilfe zum Bestellablauf


Der Waffenschein ist eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit und hat mit dem Erwerb einer Waffe an sich nichts zu tun.

Um den kleinen Waffenschein zum Führen von Gas und Schreckschusswaffen von Ihrer zuständigen Behörde zu erhalten, brauchen sie keinen Lehrgang. Dafür müssen sie nur ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und den Antrag stellen. Die Kosten betragen ca. 50.- Euro. 
Zuständig ist in der Regel die waffenrechtliche Abteilung im Landratsamt.

Für einen Waffenschein zum Führen richtiger Verteidigungswaffen brauchen Sie einen Waffensachkundelehrgang ( siehe http://www.waffensachkunde.de ). Der Lehrgang allein reicht jedoch nicht aus. Sie müssen gegenüber Ihrer zuständigen Behörde das Bedürfnis nachweisen.

Hinweis:
Wird zum Beispiel eine freie Waffe wie ein Luftgewehr oder eine Gaswaffe in der Öffentlichkeit zugriffsbereit und/oder geladen mitgeführt ist dies ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Richtig wäre der Transport ungeladen im Futteral oder Karton. 

Leider gibt es für den Selbstschutz keine optimale Lösung. Wenn Sie mit dem Anliegen, sich z.B. auf Grund von Überfällen besser schützen zu wollen an Ihre zuständige Behörde herantreten, wird man Ihnen einen kleinen Waffenschein für Gas und Schreckschusswaffen anbieten. Diese sind jedoch wenig effektiv und verschlimmern im Erstfall eher die Situation. Möglicher Weise hat der Gegner eine richtige Waffe. Einen Waffenschein für "richtige" Waffen wird man Ihnen erfahrungsgemäß nicht ausstellen. Das Problem besteht darin, das Bedürfnis nachzuweisen und dabei glaubhaft zu machen, dass man persönlich deutlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist.

Viele Leute glauben, dass ein Sportschütze nur durch seine Mitgliedschaft im Verein einen Waffenschein  erhält. Das ist absolut falsch.
Ein Sportschütze erhält nach Einfüllung der Voraussetzungen eine Waffenbesitzkarte. Damit darf der Sportschütze die Waffe jedoch nicht in der Öffentlichkeit geladen und zugriffsbereit bei sich tragen (Führen). Zur Mitgliedschaft im Schützenverein gehört auch ein gutes, inneres Verhältnis zu Schusswaffen und der Wunsch damit regelmäßig zu schießen (siehe http://www.schuetzenclub.de ). Die Mitgliedschaft im Verein allein reicht nicht aus, um dauerhaft eine Waffenbesitzkarte zu erhalten. Um die Erlaubnis beantragen zu können, muss der Schütze insbesondere sein Bedürfnis und eine absolvierte Waffensachkundeprüfung  nachweisen (siehe http://www.waffensachkunde.de ). Bei der Bearbeitung werden außerdem z. B. das Mindestalter und die Zuverlässigkeit überprüft. Zuständig sind in der Regel die Landratsämter. 

1.      Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1)

 

Gleiches gilt für den Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind (Anlage § 2 Abs.1 und 2 i.V.m. Anlage 2, Abschnitt2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.2).

 

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen über 7,5 Joule ist erlaubnispflichtig (WBK) (siehe § 2 Abs. 2 WaffG).

2.      Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen (egal welche       Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.

 

Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

 

3.      Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4 Satz 1 WaffG).

 

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:

Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

 

4.      Hinweispflicht des Händlers beim Überlassen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

Gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WaffG. wird hiermit auf das Erfordernis des Waffenscheins zum Führen und ggf. einer Schießerlaubnis hinzuweisen.

 

Abzugsgewicht, Abzugswiderstand     Revolver oder Pistole / ein kurzer Vergleich
Abschuss von Pyrotechnik mit Gaswaffen verschießen von Pyrotechnik und Leuchtkugeln aus Gaswaffen
Allgemeine Sicherheitsregeln Sicherheitsregeln im Umgang mit waffen
Anleitung Zielfernrohr einstellen Anleitung Zielfernrohr einstellen
Einstellen der offenen Visierung mit Kimme und Korn Einstellen von der offenen Visierung mit Kimme und Korn
Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit /  Waffenschein / Waffentransport Waffenschein
Kleiner Waffenschein zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen Waffenschein für Gaswaffen
Reichweite von Luftgewehren und CO2-Gewehren CO2Waffen und Luftdruckwaffen im Vergleich
Revolver oder Pistole ?     Revolver oder Pistole / ein kurzer Vergleich
Sportschützen und der Erwerb scharfer Waffen Erwerb von Waffen durch Sportschützen auf eine Waffenbesitzkarte (WBK)
Schießen mit Luftdruckwaffen und CO2Waffen auf Privatgrundstücken.
Schießen an Silvester Schießen mit Schreckschusswaffen an Silvester
Tierschutzgesetz, Schädlingsbekämpfung Tierschutzgesetz
Vergleich CO2Waffen und Luftdruckwaffen CO2Waffen und Luftdruckwaffen im Vergleich
Wie bekomme ich einen Waffenschein Waffenschein
Waffenrecht Übersicht Waffengesetz als Übersicht

Anzeige:
Jan Schlottmann hat für Sie Videos zur Handhabung von Vorderladern erstellt.

Präsentationsvideos Vorderlader Pistolen

Unsere Firma wurde bewertet:
Nona+Ruslan L. am 18.08.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Super schnelle lieferung! top ware, top preis!

T.H. W. am 14.08.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Wieder unkompliziert und zuverlässig - gerne wieder !

Ladislau s. am 29.07.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:SUPER
Netter kontakt, super schnelle lieferung und 1A Ware.
Danke

horst z. am 28.07.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:seit 8 monaten teste ich den Schußapp. für
Wühlmäuse u. konsorten . es ist die ultimative waffe gegen diese nager .gut zu wissen wo man kauft .

Torsten S. am 28.07.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Bin sehr zufrieden. Ausführliche Infos und interessante Videos. Lieferung schnell und in neutraler Verpackung.
Alles Gute. Gerne wieder!

Ernst W. am 27.07.2010
Bewertung: > (mangelhaft)
Kommentar:Ich würde aufpassen... :D
Irgendwie haben die nur sehr gute bewertungen oder gute Bewertungen. Das kommt mir etwas spanisch vor...

marino t. am 18.07.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:ref.19094 nach Italien
Sehr gut schnelle Lieferung

Karsten P. am 17.07.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Schnelle Lieferung, sehr gute Qualität, hat wieder alles gepasst und funktioniert einwandfrei.

Hanns C. am 15.07.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Nachdem ich durch Ihr Video heiß wurde,
erfolgte die Bestellung. Die Lieferung
übertraf meine Erwartungen in Bezug auf
Qualität und Funktion. Ich werde auch in
Zukunft bei Ihnen kaufen.

Nico S. am 02.07.2010
Bewertung: (sehr gut)
Kommentar:Wie immer zuverlässig und immer bereit zu helfen. Ein sehr begeisternder Kundenservice, lässt hier vermitteln das der Kunde immer König ist. Danke für die zuverlässige Hilfe.