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Informationen zum Waffenrecht
Stand 2010

Gesetzliche Bestimmungen beim Erwerb vonWaffen und Munition nach dem deutschen Waffengesetz

Waffenarten                                      Erwerb/Besitz                                         Führen__________

 

1. Frei verkäuflicheWaffen

 

Schreckschuss-,Reizstoff-,Signal-            bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                  Personalausweis/Pass

Waffen mit PTB-Zeichen                                                                                                                 + kleiner Waffenschein

                                                                                                                                                              § 10 Abs. 4 WaffG

 

Luftgewehre, Luftpistolen,                          bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

Softair* mit F-Zeichen                                                                                                                   +Waffenschein                                                                                                                                                                   §10 Abs. 4 WaffG

 

EinläufigePerkussionswaffen,                     bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

Schusswaffen mit Zündnadel-                                                                                                            + Waffenschein

Zündung, sofern Modell ent-                                                                                                            § 10 Abs. 4 WaffG

wickelt vor dem 01.01.1871             

 

 

Schusswaffen mit Lunten-oder                    B ei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

Funkenzündung(Rad-/Steinschloss)                                                                                      

deren   Modell vor dem 01.01.1871                                                                                                   

entwickelt wurde                                                                                                                               

 

 

Wechsel/Austausch-Einsteckläufe            bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

                                                                          für Inhaber einer WBK, in der die                           + Waffenschein

                                                                         dazugehörigen Schusswaffen eingetragen                 § 10 Abs. 4 WaffG

                                                                            sind

 

 

Armbrüste                                                         bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

 

* Anmerkung zuSoftair-Waffen : unter 0,08 Joule sind vom Gesetz ausgenommen, wenn zum Spielbestimmt und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werdenkönnen dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule steigt odergetreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne des Gesetzes sind.

 

Erwerbdurch Sportschützen

2. Kurzwaffen

 

Pistolen und Revolver bis zu einem      bei vollendetem 18. Lebensjahr, WBK                 Personalausweis/Pass

Kaliber von 5,6mm (.22L.r.)                       (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässig-                 + Waffenschein

                                                                      keit, körperliche Eignung)                                                § 10 Abs. 4 WaffG

 

Pistolen und Revolver ab 5,6mm               ab vollendetem 21. Lebensjahr, WBK                 Personalausweis/Pass

(Kaliber .22L.r.)                                                (Sachkunde,Bedürfnis,Zuverlässig-                 + Waffenschein

                                                                            keit, körperliche Eignung) + amtsärztl.                 § 10 Abs. 4 WaffG

                                                                          o. fachpsychologisches Gutachten

                                                                          gem. § 6 Abs. 3 WaffG

abvollendetem 25. Lebensjahr, WBK

                                                                           (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässig-

                                                                           keit, körperliche Eignung)                                                                              

Waffenart                                            Erwerb/Besitz                                         Führen__________

 

mehrschüssige                                                       Gelbe-WBK                                                       Personalausweis/Pass

Perkussionswaffen, einläufige                           (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässig-                 + Waffenschein

Einzellader Kurzwaffen für                      keit, körperliche Eignung)                                                § 10 Abs. 4 WaffG

Patronenmunition

 

 

Handfeuerwaffen unter 7,5Joule                  bei vollendetem 18. Lebensjahr, WBK,                 Personalausweis/Pass

mit F Zeichen                                                     wobei keine Bedürfnisprüfung                                 + Waffenschein

stattfindet                                                             § 10 Abs. 4 WaffG

 

 

3. Langwaffen

 

Einzellader-Langwaffen mit                     Gelbe-WBK, es findet Prüfung auf                  Personalausweis/Pass

Glatten und gezogenen Läufen,                   Zuverlässigkeit, körperliche Eignung,                 + Waffenschein

Repetierlangwaffen mitgezogenen                    Bedürfnis statt. Ausgestellte WBK                       § 10 Abs. 4 WaffG

Läufen, mehrschüssigePerkussions-             berechtigt zum Kauf mehrerer

waffen                                                                    Waffen. Erwerb muss innerhalb 14

Tagender Erlaubnisbehörde ange-

zeigtwerden und Eintrag in WBK

erfolgen.Das Bedürfnis kann durch

eineBescheinigung bezgl. der Sach-

kundeu. 12monatiger Teilnahme an

Schießübungendes Vereins

nachgewiesenwerden

 

 

Selbstladewaffen                                                   WBK, es findet Prüfung auf Zuver-                 Personalausweis/Pass

lässigkeit,körperliche Eignung,                               + Waffenschein

Sachkunde,Bedürfnis statt.                                § 10 Abs. 4 WaffG

DasBedürfnis kann durch

eineBescheinigung bezgl. der Sach-

kundeu. 12monatiger Teilnahme an

Schießübungendes Vereins

nachgewiesenwerden.

                                                                                Erwerb muss innerhalb 14

Tagender Erlaubnisbehörde ange-

zeigtwerden und Eintrag in WBK

erfolgen.

                                                                                Altererfordernis:

                                                                                Ab 18 Jahren, bei Waffen des

                                                                                Kalibers .22L.r.

                                                                                Großkaliber vom vollendeten

                                                                                21.Lebensjahr an mit amts-

                                                                                ärtzlichem o. fachpsychologischem

                                                                                Gutachten

                                                                                Ab vollendetem 25. Lebensjahr –ohne-

  Wichtiger Hinweis:

                                               

Nach § 42 WaffG ist das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten!!

 

 

 

W a f f e n e rwerbdurch Jäger

 

 

Inhaber von gültigen Jagdscheinen dürfenJagdwaffen und –munition erwerben und besitzen, sofern sie glaubhaft machen,dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Trainingim jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen.

 

Jagdwaffen und –munition sind solche, die nicht nach dem zum Zeitpunkt des Waffenerwerbs gültigenBundesjagdgesetzes verboten sind.

 

Inhaber von Jahresjagdscheinen müssen kein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zweiKurzwaffen nachweisen, sofern die zu erwerbenden Waffen Jagdwaffen sind.

 

Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen können durch Vorlage des gültigen Jahresjagdscheins Langwaffen, die Jagdwaffensind, erwerben.

 

ZumErwerb von Kurzwaffen ist weiterhin ein behördlicher Voreintrag in die WBKerforderlich.

 

Inhaber von Jagdscheinen bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen, die nichtnach dem BJagdG verboten sind(Jagdwaffen), keiner Erlaubnis. FürKurzwaffenmunition benötigt der Jäger eine Erwerbsberechtigung, die durchEintrag in die Waffenbesitzkarte erteilt wird.

 

Inhabern von Jugendjagdscheinen wird eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafürbestimmten Munition nicht erteilt. Sie dürfen Schusswaffen und die dafürbestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainingsim jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ohneErlaubnis erwerben, besitzen die Schusswaffen führen und damit schießen.

 

Das Führen von Waffen ist innerhalb des eigenen befriedeten Besitztumsohne Erlaubnis gestattet. Ebenso bedarf keiner Erlaubnis, wer die Waffeinnerhalb einer Wohnung, eines befriedeten Besitztums oder einer Schießstätteeines anderen mit dessen Zustimmung führt. Letzteres ist allerdings nur möglichzu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit.

Jäger dürfen dieJagdwaffen nach dem Waffengesetz auf dem Weg vom und zum nahegelegenen Revier nichtmehr geladen führen, sondern nur noch in nicht schussbereitem Zustand. ImRahmen der eigentlichen Jagdausübung – also ab der Reviergrenze – dürfendie Waffen waffenrechtlich geladen sein.

 

Das Schießen ist außerhalb von genehmigten Schießstätten – außerim Rahmen berechtigter Jagdausübung – nur mit einer Schießerlaubnisgestattet.

Ohne Schießerlaubnis istdas Schießen innerhalb von befriedetem Besitztum erlaubt, wenn der Inhaber desHausrechts dem zustimmt, das Geschoss das Besitztum nicht verlassen kann und dieGeschossenergie unter 7,5 Joule liegt.

 

 

4. Munition

 

Munitiondie für Personen über 18 Jahre frei erwerbbar ist:

 

-           Kartuschenmunition der Platz-/Reiz-/Wirkstoffpatronen zu den mit demPTB-Zeichen zugelassenen

Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffen sowie Signaleffekte ohne Knalleffekt Kaliber 15

 

-           Kartuschenmunition für Schussapparate nach § 7 BeschG in Verbindung mitAnlage 2, Abschnitt 2,

Unterabschnitt2   1.11

 

-           Munition jeglicher Art zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand.

-§ 12 Abs. 1 Nr. 5

-§ 12 Abs. 2 Nr. 2

 

 

 

 

 

 

ErlaubnispflichtigeMunition für Personen über 18 Jahren:

 

Für alle Munitionsarten istdie in die WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung erforderlich bzw. einseparater Munitionserwerbsschein.

Dies gilt auch für die früherfreie Munition im Kaliber 4 mm M 20 . Die Erlaubnis wird ohne Prüfung des Bedürfnisseserteilt.

FürJäger gilt , Langwaffenmunition, dienach dem Bundesjagdgesetz erlaubt ist, darf weiterhin auf den Jahresjagdscheinerworben werden. Für Kurzwaffenmunition benötigt der Jäger eineErwerbsberechtigung, die durch Eintrag in die WBK erteilt wird.

 

 

 



Führeneiner erlaubnisfreien Waffe:
Unter „Führen"versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe mit dem Zweck, davonGebrauch machen zu können. Die Waffe ist dabei geladen und zugriffsbereit. ZumFühren von Schreckschusswaffen ist ab dem 01.04.03 der "kleineWaffenschein" erforderlich. Einen Antrag auf den kleinen Waffenscheinfinden Sie hier . Zuständig ist dafür in der Regel Ihr Landratsamt.

Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen undin einem Waffenkoffer oder Futteral. 

Das Schießen mit einererlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlichist das Schießen mit jeder Art von Schusswaffen außerhalb genehmigterSchießstände verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischerMunition (Leuchtraketen, Pfeifraketen, Knallpatronen usw.).

Mit Gas-, Schreckschuss-, bzw.Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen darf grundsätzlich nur in folgendenAusnahmefällen geschossen werden:

a) Im Falle der Notwehr (Abwendungeiner gegenwärtigen Gefahr von sich selbst oder einer anderen Person),

b) im Falle einer akuten Gefahr(Bergnot, Seenot) mit Signalraketen,

c) als Startzeichen beiSportveranstaltungen (Platzpatronen)

d) bei der Ausbildung z.B. vonHunden auf einem offiziellen Übungsplatz (Platzpatronen).

In allen anderen Fällen ist dasSchießen mit solchen Waffen grundsätzlich verboten (auch in der Silvesternachtist das Schießen mit Platzpatronen oder pyrotechnischer Munition nach § 45 desWaffen-Gesetzes grundsätzlich nicht erlaubt, wird in der Regel von derzuständigen Behörde stillschweigend geduldet, da es sich um einentraditionellen Brauch handelt).

 

A bzugsgewicht, Abzugswiderstand      Revolver oder Pistole / ein kurzer Vergleich
A bschuss von Pyrotechnik mit Gaswaffen verschießen von Pyrotechnik und Leuchtkugeln aus Gaswaffen
A llgemeine Sicherheitsregeln Sicherheitsregeln im Umgang mit waffen
A nleitung Zielfernrohr einstellen Anleitung Zielfernrohr einstellen
Einstellen der offenen Visierung mit Kimme und Korn Einstellen von der offenen Visierung mit Kimme und Korn
F ühren von Schusswaffen in der Öffentlichkeit /  Waffenschein / Waffentransport Waffenschein
K leiner Waffenschein zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen Waffenschein für Gaswaffen
R eichweite von Luftgewehren und CO 2 -Gewehren CO2Waffen und Luftdruckwaffen im Vergleich
R evolver oder Pistole ?     Revolver oder Pistole / ein kurzer Vergleich
S portschützen und der Erwerb scharfer Waffen Erwerb von Waffen durch Sportschützen auf eine Waffenbesitzkarte (WBK)
S chießen mit Luftdruckwaffen und CO 2 Waffen auf Privatgrundstücken.
S chießen an Silvester Schießen mit Schreckschusswaffen an Silvester
T ierschutzgesetz , Schädlingsbekämpfung Tierschutzgesetz
V ergleich CO 2 Waffen und Luftdruckwaffen CO2Waffen und Luftdruckwaffen im Vergleich
W ie bekomme ich einen Waffenschein Waffenschein
W affenrecht Übersicht Waffengesetz als Übersicht


Für Waffen-Schlottmann.de gab es 4594 x sehr gut bei 4944 Bewertungen.

Die hilfreichste von allen eingegangenen Bewertungen wird monatlich mit einem Einkaufsgutschein im Wert von 50,- € honoriert. Für die Vergabe ist das Voting anderer Kunden (mittels Daumen) maßgeblich entscheidend.
casy h. am 01.12.2024
Bewertung zu:Diana Magazin für Geschosse Kaliber 4,5mm
Bewertung: (sehr gut)
Super lieferung, alles bestens. Typ: Da meistens der letzte Schuss klemmt, als erstes Diabolo ein Rundkopf einsetzen.
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Youssef A. am 28.11.2024
Bewertung zu:Jubiläumsmodell 125 Jahre Weihrauch, Luftgewehr HW 50 S, Kaliber 4,5 mm
Bewertung: (sehr gut)
Ein bezauberndes Luftgewehr :)
Wirklich toll, sowohl im sitzenden als auch im stehenden Anschlag. Der Abzug ist Weltklasse wie gewohnt von Weihrauch und auch sonst gibt es nichts entgegenzusetzen. Ich bin froh mir das 861. ergattert zu haben 👍🏼
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Chris P. am 28.11.2024
Bewertung zu:CO2 Luftpistole Diana airbug, F, 4,5mm
Bewertung: (very good)
Great gun for the money. Diana airbug is an improved Artemis CP1M with a sculpted cross and custom bolt lever. Also comes with specific quality case.
Service und delivery by Warren Schlottmann are top class. I recommend and will buy again from them.
Many thanks
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Stefan K. am 26.11.2024
Bewertung zu:Schalldämpferadapter Walther Lever Action
Bewertung: (sehr gut)
Ich habe den Adapter für meine WLA Steel Finish gekauft auf Anraten in Edelstahl, passt besser.
Der Adapter paßt einwandfrei und die Qualität/Verarbeitung entspricht meinen hohen Erwartungen.
Ich kann meinen Schalldämpfer der 850 hämmerli nun beiderseits einfach nutzen. Klare Kaufempfehlung
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Helmut S. am 25.11.2024
Bewertung zu:Schalldämpfer MKI der Marke WASP mit Innengewinde 0.5 Zoll UNF20 für Druckluftwaffen
Bewertung: (sehr gut)
Sehr guter und vor allem günstiger Schalldämpfer. Mit dem Adapter einfach zu montieren. Der Schuss ist jetzt so leise, daß sich kein Nachbar mehr beschweren kann. Top Teil,kann ich nur empfehlen. 👍👍


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Bernd K. am 17.11.2024
Bewertung zu:Craftsman VIT Custom Schaft für HW 77 und HW 97, Farbe mountain camo, BW-SG-EBC
Bewertung: (sehr gut)
Ein Schaft der keine Wünsche offen lässt. Sehr gut einstellbar, sehr gutes handling, super Verarbeitung. Eine Farbkombi die die Wertigkeit der Waffe nochmals steigert.
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Michael M. am 17.11.2024
Bewertung zu:Jubiläumsmodell 125 Jahre Weihrauch, Luftgewehr HW 50 S, Kaliber 4,5 mm
Bewertung: (sehr gut)
Super Service , netter Kontakt und schneller Versand der hw 50 s 1899.
Diese waffe schiesse ich vorerst über kimme und Korn als spassgerät auf meinem Dachboden für Silhouetten und im Sommer draußen auf Dosen uä.
Waffen schlottmann Daumen nach oben 👍
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Alfred P. am 16.11.2024
Bewertung zu:LEP Druckluftpatronen 5,5mm im 6er Pack
Bewertung: (sehr gut)
!8 LEP Druckluftpatronen 5,5mm gekauft. Wurden schnell geliefert, sind alle dicht und funktionieren alle perfekt.
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Jürgen M. am 11.11.2024
Bewertung zu:Weihrauch HW 77 K sd mit Schalldämpfer und Lochschaft aus Kunststoff
Bewertung: (sehr gut)
Gute Beratung, schneller Versand und einwandfrei montiertes Zielfernrohr UTG 3-9/32 Die ersten Schüsse lagen schon im Ziel. Bin sehr zufrieden.
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Jörg R. am 04.11.2024
Bewertung zu:Schalldämpferadapter für Crosman 2240 aus Alu
Bewertung: (sehr gut)
Der Adapter der Firma Schlottmann ist exakt gearbeitet, zusammen mit dem Schalldämpfer von Weihrauch ist die Crosman 2240 nun nicht mehr zu hören. Exakte Arbeit und eine schnelle Lieferung, wie immer. Daumen hoch.
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