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Informationen zum Waffenrecht
Stand 2010

Gesetzliche Bestimmungen beim Erwerb vonWaffen und Munition nach dem deutschen Waffengesetz

Waffenarten                                      Erwerb/Besitz                                         Führen__________

 

1. Frei verkäuflicheWaffen

 

Schreckschuss-,Reizstoff-,Signal-            bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                  Personalausweis/Pass

Waffen mit PTB-Zeichen                                                                                                                 + kleiner Waffenschein

                                                                                                                                                              § 10 Abs. 4 WaffG

 

Luftgewehre, Luftpistolen,                          bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

Softair* mit F-Zeichen                                                                                                                   +Waffenschein                                                                                                                                                                   §10 Abs. 4 WaffG

 

EinläufigePerkussionswaffen,                     bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

Schusswaffen mit Zündnadel-                                                                                                            + Waffenschein

Zündung, sofern Modell ent-                                                                                                            § 10 Abs. 4 WaffG

wickelt vor dem 01.01.1871             

 

 

Schusswaffen mit Lunten-oder                    B ei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

Funkenzündung(Rad-/Steinschloss)                                                                                      

deren   Modell vor dem 01.01.1871                                                                                                   

entwickelt wurde                                                                                                                               

 

 

Wechsel/Austausch-Einsteckläufe            bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

                                                                          für Inhaber einer WBK, in der die                           + Waffenschein

                                                                         dazugehörigen Schusswaffen eingetragen                 § 10 Abs. 4 WaffG

                                                                            sind

 

 

Armbrüste                                                         bei vollendetem 18. Lebensjahr –FREI-                 Personalausweis/Pass

 

* Anmerkung zuSoftair-Waffen : unter 0,08 Joule sind vom Gesetz ausgenommen, wenn zum Spielbestimmt und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werdenkönnen dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule steigt odergetreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne des Gesetzes sind.

 

Erwerbdurch Sportschützen

2. Kurzwaffen

 

Pistolen und Revolver bis zu einem      bei vollendetem 18. Lebensjahr, WBK                 Personalausweis/Pass

Kaliber von 5,6mm (.22L.r.)                       (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässig-                 + Waffenschein

                                                                      keit, körperliche Eignung)                                                § 10 Abs. 4 WaffG

 

Pistolen und Revolver ab 5,6mm               ab vollendetem 21. Lebensjahr, WBK                 Personalausweis/Pass

(Kaliber .22L.r.)                                                (Sachkunde,Bedürfnis,Zuverlässig-                 + Waffenschein

                                                                            keit, körperliche Eignung) + amtsärztl.                 § 10 Abs. 4 WaffG

                                                                          o. fachpsychologisches Gutachten

                                                                          gem. § 6 Abs. 3 WaffG

abvollendetem 25. Lebensjahr, WBK

                                                                           (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässig-

                                                                           keit, körperliche Eignung)                                                                              

Waffenart                                            Erwerb/Besitz                                         Führen__________

 

mehrschüssige                                                       Gelbe-WBK                                                       Personalausweis/Pass

Perkussionswaffen, einläufige                           (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässig-                 + Waffenschein

Einzellader Kurzwaffen für                      keit, körperliche Eignung)                                                § 10 Abs. 4 WaffG

Patronenmunition

 

 

Handfeuerwaffen unter 7,5Joule                  bei vollendetem 18. Lebensjahr, WBK,                 Personalausweis/Pass

mit F Zeichen                                                     wobei keine Bedürfnisprüfung                                 + Waffenschein

stattfindet                                                             § 10 Abs. 4 WaffG

 

 

3. Langwaffen

 

Einzellader-Langwaffen mit                     Gelbe-WBK, es findet Prüfung auf                  Personalausweis/Pass

Glatten und gezogenen Läufen,                   Zuverlässigkeit, körperliche Eignung,                 + Waffenschein

Repetierlangwaffen mitgezogenen                    Bedürfnis statt. Ausgestellte WBK                       § 10 Abs. 4 WaffG

Läufen, mehrschüssigePerkussions-             berechtigt zum Kauf mehrerer

waffen                                                                    Waffen. Erwerb muss innerhalb 14

Tagender Erlaubnisbehörde ange-

zeigtwerden und Eintrag in WBK

erfolgen.Das Bedürfnis kann durch

eineBescheinigung bezgl. der Sach-

kundeu. 12monatiger Teilnahme an

Schießübungendes Vereins

nachgewiesenwerden

 

 

Selbstladewaffen                                                   WBK, es findet Prüfung auf Zuver-                 Personalausweis/Pass

lässigkeit,körperliche Eignung,                               + Waffenschein

Sachkunde,Bedürfnis statt.                                § 10 Abs. 4 WaffG

DasBedürfnis kann durch

eineBescheinigung bezgl. der Sach-

kundeu. 12monatiger Teilnahme an

Schießübungendes Vereins

nachgewiesenwerden.

                                                                                Erwerb muss innerhalb 14

Tagender Erlaubnisbehörde ange-

zeigtwerden und Eintrag in WBK

erfolgen.

                                                                                Altererfordernis:

                                                                                Ab 18 Jahren, bei Waffen des

                                                                                Kalibers .22L.r.

                                                                                Großkaliber vom vollendeten

                                                                                21.Lebensjahr an mit amts-

                                                                                ärtzlichem o. fachpsychologischem

                                                                                Gutachten

                                                                                Ab vollendetem 25. Lebensjahr –ohne-

  Wichtiger Hinweis:

                                               

Nach § 42 WaffG ist das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten!!

 

 

 

W a f f e n e rwerbdurch Jäger

 

 

Inhaber von gültigen Jagdscheinen dürfenJagdwaffen und –munition erwerben und besitzen, sofern sie glaubhaft machen,dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Trainingim jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen.

 

Jagdwaffen und –munition sind solche, die nicht nach dem zum Zeitpunkt des Waffenerwerbs gültigenBundesjagdgesetzes verboten sind.

 

Inhaber von Jahresjagdscheinen müssen kein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zweiKurzwaffen nachweisen, sofern die zu erwerbenden Waffen Jagdwaffen sind.

 

Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen können durch Vorlage des gültigen Jahresjagdscheins Langwaffen, die Jagdwaffensind, erwerben.

 

ZumErwerb von Kurzwaffen ist weiterhin ein behördlicher Voreintrag in die WBKerforderlich.

 

Inhaber von Jagdscheinen bedürfen für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen, die nichtnach dem BJagdG verboten sind(Jagdwaffen), keiner Erlaubnis. FürKurzwaffenmunition benötigt der Jäger eine Erwerbsberechtigung, die durchEintrag in die Waffenbesitzkarte erteilt wird.

 

Inhabern von Jugendjagdscheinen wird eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafürbestimmten Munition nicht erteilt. Sie dürfen Schusswaffen und die dafürbestimmte Munition nur für die Dauer der Ausübung der Jagd oder des Trainingsim jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe ohneErlaubnis erwerben, besitzen die Schusswaffen führen und damit schießen.

 

Das Führen von Waffen ist innerhalb des eigenen befriedeten Besitztumsohne Erlaubnis gestattet. Ebenso bedarf keiner Erlaubnis, wer die Waffeinnerhalb einer Wohnung, eines befriedeten Besitztums oder einer Schießstätteeines anderen mit dessen Zustimmung führt. Letzteres ist allerdings nur möglichzu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit.

Jäger dürfen dieJagdwaffen nach dem Waffengesetz auf dem Weg vom und zum nahegelegenen Revier nichtmehr geladen führen, sondern nur noch in nicht schussbereitem Zustand. ImRahmen der eigentlichen Jagdausübung – also ab der Reviergrenze – dürfendie Waffen waffenrechtlich geladen sein.

 

Das Schießen ist außerhalb von genehmigten Schießstätten – außerim Rahmen berechtigter Jagdausübung – nur mit einer Schießerlaubnisgestattet.

Ohne Schießerlaubnis istdas Schießen innerhalb von befriedetem Besitztum erlaubt, wenn der Inhaber desHausrechts dem zustimmt, das Geschoss das Besitztum nicht verlassen kann und dieGeschossenergie unter 7,5 Joule liegt.

 

 

4. Munition

 

Munitiondie für Personen über 18 Jahre frei erwerbbar ist:

 

-           Kartuschenmunition der Platz-/Reiz-/Wirkstoffpatronen zu den mit demPTB-Zeichen zugelassenen

Schreckschuss-,Reizstoff- und Signalwaffen sowie Signaleffekte ohne Knalleffekt Kaliber 15

 

-           Kartuschenmunition für Schussapparate nach § 7 BeschG in Verbindung mitAnlage 2, Abschnitt 2,

Unterabschnitt2   1.11

 

-           Munition jeglicher Art zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand.

-§ 12 Abs. 1 Nr. 5

-§ 12 Abs. 2 Nr. 2

 

 

 

 

 

 

ErlaubnispflichtigeMunition für Personen über 18 Jahren:

 

Für alle Munitionsarten istdie in die WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung erforderlich bzw. einseparater Munitionserwerbsschein.

Dies gilt auch für die früherfreie Munition im Kaliber 4 mm M 20 . Die Erlaubnis wird ohne Prüfung des Bedürfnisseserteilt.

FürJäger gilt , Langwaffenmunition, dienach dem Bundesjagdgesetz erlaubt ist, darf weiterhin auf den Jahresjagdscheinerworben werden. Für Kurzwaffenmunition benötigt der Jäger eineErwerbsberechtigung, die durch Eintrag in die WBK erteilt wird.

 

 

 



Führeneiner erlaubnisfreien Waffe:
Unter „Führen"versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schusswaffe mit dem Zweck, davonGebrauch machen zu können. Die Waffe ist dabei geladen und zugriffsbereit. ZumFühren von Schreckschusswaffen ist ab dem 01.04.03 der "kleineWaffenschein" erforderlich. Einen Antrag auf den kleinen Waffenscheinfinden Sie hier . Zuständig ist dafür in der Regel Ihr Landratsamt.

Der Transport von Waffen erfolgt ungeladen undin einem Waffenkoffer oder Futteral. 

Das Schießen mit einererlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlichist das Schießen mit jeder Art von Schusswaffen außerhalb genehmigterSchießstände verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischerMunition (Leuchtraketen, Pfeifraketen, Knallpatronen usw.).

Mit Gas-, Schreckschuss-, bzw.Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen darf grundsätzlich nur in folgendenAusnahmefällen geschossen werden:

a) Im Falle der Notwehr (Abwendungeiner gegenwärtigen Gefahr von sich selbst oder einer anderen Person),

b) im Falle einer akuten Gefahr(Bergnot, Seenot) mit Signalraketen,

c) als Startzeichen beiSportveranstaltungen (Platzpatronen)

d) bei der Ausbildung z.B. vonHunden auf einem offiziellen Übungsplatz (Platzpatronen).

In allen anderen Fällen ist dasSchießen mit solchen Waffen grundsätzlich verboten (auch in der Silvesternachtist das Schießen mit Platzpatronen oder pyrotechnischer Munition nach § 45 desWaffen-Gesetzes grundsätzlich nicht erlaubt, wird in der Regel von derzuständigen Behörde stillschweigend geduldet, da es sich um einentraditionellen Brauch handelt).

 

A bzugsgewicht, Abzugswiderstand      Revolver oder Pistole / ein kurzer Vergleich
A bschuss von Pyrotechnik mit Gaswaffen verschießen von Pyrotechnik und Leuchtkugeln aus Gaswaffen
A llgemeine Sicherheitsregeln Sicherheitsregeln im Umgang mit waffen
A nleitung Zielfernrohr einstellen Anleitung Zielfernrohr einstellen
Einstellen der offenen Visierung mit Kimme und Korn Einstellen von der offenen Visierung mit Kimme und Korn
F ühren von Schusswaffen in der Öffentlichkeit /  Waffenschein / Waffentransport Waffenschein
K leiner Waffenschein zum Führen von Gas- und Schreckschusswaffen Waffenschein für Gaswaffen
R eichweite von Luftgewehren und CO 2 -Gewehren CO2Waffen und Luftdruckwaffen im Vergleich
R evolver oder Pistole ?     Revolver oder Pistole / ein kurzer Vergleich
S portschützen und der Erwerb scharfer Waffen Erwerb von Waffen durch Sportschützen auf eine Waffenbesitzkarte (WBK)
S chießen mit Luftdruckwaffen und CO 2 Waffen auf Privatgrundstücken.
S chießen an Silvester Schießen mit Schreckschusswaffen an Silvester
T ierschutzgesetz , Schädlingsbekämpfung Tierschutzgesetz
V ergleich CO 2 Waffen und Luftdruckwaffen CO2Waffen und Luftdruckwaffen im Vergleich
W ie bekomme ich einen Waffenschein Waffenschein
W affenrecht Übersicht Waffengesetz als Übersicht


Für Waffen-Schlottmann.de gab es 4450 x sehr gut bei 4768 Bewertungen.

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Carlo J. am 18.04.2024
Bewertung zu:Luftgewehr Weihrauch HW 110 TK, F, mit Schichtholzschaft und Laufgewinde
Bewertung: (sehr gut)
Ein wirklich „tolles“ Gewehr, hoch präzise und hervorragend verarbeitet. Eine Kleinigkeit, die etwas
nervig ist, das Magazin läßt sich nur sehr hakelig
einsetzen, was ich nicht ganz verstehen kann!
Gr. Carlo Junk
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Corina C. am 11.04.2024
Bewertung zu:H&N Hornet, 4,5mm
Bewertung: (sehr gut)
Der Artikel H&N Hornet 4,5mm ist wie erwartet von gleichbeibender, guter Qualität und wurde schnell geliefert. Fachhandel Schlottmann ist in allen Bereichen sehr zu empfehlen und ich werde jederzeit wieder hier bestellen.
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Uwe K. am 06.04.2024
Bewertung zu:Handpumpe HILL MK 5 z.B. für HW 100 oder HW 110 mit Manometer u. Luftentfeuchter
Bewertung: (sehr gut)
Es lohnt sich einfach nicht eine billige Pumpe zu kaufen. Einmal vernünftig und man hat lange Spaß damit. Kann ich nur empfehlen und wenn dann natürlich bei Fa. Schlottmann.
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Eberhard H. am 05.04.2024
Bewertung zu:Gewindeadapter G5/8 Zoll als Ersatzteil für Pumpen
Bewertung: (sehr gut)
Die Teile sind ok. Passen. Das war eine gute Zustellung. Immer wieder!!!
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Harald G. am 02.04.2024
Bewertung zu:Handpumpe für Kartuschen von Druckluftwaffen
Bewertung: (sehr gut)
Ich benutze die Pumpe für meinen LEP Revolver und habe den Eindruck, daß sie von guter Qualität ist. Dafür spricht auch der Feuchtigkeitsabscheider und die Dauerschmierung. Die Entlüftungsschraube drehe ich nur noch ganz leicht zu. Dadurch läßt sie sich wieder besser lösen, schont vielleicht auch die Dichtung. Wen man den sportlichen Aspekt betrachtet, ist die Pumperei gar nicht so verkehrt. Das Thema LEP wird bei diesem Händler fachkundig und ausführlich behandelt, dadurch kam ich als Einsteiger gut damit zurecht.
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Finn L. am 01.04.2024
Bewertung zu:HW 45 Silver Star Target Kaliber 4,5mm
Bewertung: (sehr gut)
Ich habe mich bewusst dazu entschieden die Pistole im Fachhandel Schlottmann zu bestellen, da ich von der Kompetenz überzeugt war. Darüber hinaus bietet Schlottmann als einziger ein kleines Extra in Form einer Montageschiene auf der Waffe. Ich bin sehr zufrieden, die Pistole ist schnell geliefert worden, der Abzug war perfekt eingestellt und getroffen hat sie auch ohne grobe nach justierung zu benötigen. Dies wird sicherlich nicht mein letzter Kauf auf dieser Website gewesen sein.
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Frank A. am 28.03.2024
Bewertung zu:Adapterkit, Foster 1/8 auf 5/8 Zoll zu Handpumpe oder Kompressor für PCP Waffen
Bewertung: (sehr gut)
Passt perfekt mit Walther LP500 Kartuschenadapter und ist absolut dicht. Schnell geliefert und einwandfreie Qualität, vielen Dank.
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Reiner L. am 24.03.2024
Bewertung zu:Combat- Griff für Revolver ME Bull Barrel aus Nussbaumholz
Bewertung: (sehr gut)
In Sachen Optik und haptik eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Kunstoffgriff!
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Arne H. am 24.03.2024
Bewertung zu:Gutschein
Bewertung: (sehr gut)
Danke für den Gutschein, er konnte mir beim nächsten Einkauf sehr helfen . Wünsche anderen Gewinnern viel Erfolg. Die Firma Schlottmann kann man mit ruhigen Gewissen weiterempfehlen. Alles ist passend und der Service ist einfach super.
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Jürgen M. am 20.03.2024
Bewertung zu:Magazin für HW 44 und HW 110 Kaliber 4,5mm
Bewertung: (sehr gut)
Schnelle und ordentliche Lieferung. Bei nachfragen freundlich und kompetent. Ich bin sehr zufrieden.
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