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Lehrgang zum kleinen Waffenschein



Den „Kleinen Waffenschein" gibt es seit dem 1. April 2003. Er berechtigt Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Führen von erlaubnisfreien Gas- und Schreckschusswaffen mit PTB-Kennzeichen in der Öffentlichkeit. Das Führen derartiger Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (Versammlungen, Demonstrationen, Theater, Kino, Fußballspiele, Jahrmärkte, etc.) ist auch damit generell verboten.
Diese Schulungen sind als Voraussetzung für den kleinen Waffenschein nicht behördlich vorgeschrieben. Der Lehrgang soll Gefahren beim Umgang mit solchen Waffen aufzeigen und ihnen helfen, Missgeschicke möglichst zu vermeiden.
Bei der Anwendung solcher Waffen in Gefahrensituationen ist die sichere Anwendung unter Stress entscheidend für den Erfolg der Maßnahme.


Diesen Lehrgang möchte ich demnächst als Onlineschulung anbieten.

FAQ Antworten auf häufige Fragen


Ist eine Gas oder Schreckschusswaffe dafür geeignet, mich in der Natur vor wilden Tieren zu schützen? Ich möchte einen Schutz gegen Wölfe wenn ich im Wald unterwegs bin. 
Nein. Aufgrund vorliegender Erfahrungsberichte von Jägern muss man einschätzen, dass Wölfe durch Schussgeräusche sogar angelockt werden.