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Oft wird gefragt, ob man freie Waffen mit F-Kennzeichnung später mit entsprechender Erwerbsberechtigung umrüsten kann. Die Verfahrensweise zur "Umwidmung" (F raus) ist zwischen Behörden und Bundesländern unterschiedlich. Dem Vernehmen nach, ist die simple Eintragung vom Luftgewehr (vor dem technischen Umbau !) in eine vorhandene WBK durch die zuständige Behörde der einfachste Weg. Anderswo wird eine Bescheinigung vom Beschussamt zur Leistungssteigerung erwartet und erst damit die Waffe eingetragen. Die technische Veränderung macht i. d. R. der niedergelassene Büchsenmacher. Die Falle ist hier, dass (wegen der wesentlichen Änderung) aus behördlicher Sicht der Umbauende Inhaber einer Erlaubnis zur Waffenherstellung sein muss. Es wäre unter Umständen besser und einfacher die F- Waffe zu verkaufen und als Erlaubnisinhaber eine neue, starke anzuschaffen.
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